Bayern – pm (28.04.2020) In der nächsten Woche startet in vielen Betrieben, die von Kurzarbeit betroffen sind wieder die Produktion. Nach Information der IG Metall Landshut werden rund 20.000 Beschäftigte in der Region Anfang bis Mitte Mai wieder an ihre Arbeitsplätze zurückkehren. Dies stellt die Betriebe vor neue Herausforderungen.
IG Metall Bevollmächtigter Robert Grashei: „Mit der Corona-Pandemie gelten in den Betrieben neue Arbeitsschutzstandards, die das Infektionsrisiko für die Beschäftigten minimieren sollen. Das Arbeiten unter Corona-Bedingungen erfordert ein noch höheres Gesundheitsschutz-Niveau als unter normalen Verhältnissen.“
Für Gewerkschaftssekretär Theo Meisinger, der bei der Metallgewerkschaft die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz betreut, ist klar: „Höchste Priorität hat der Gesundheitsschutz. Egal ob in der Produktionshalle, im Büro oder im Außendienst, die Beschäftigten müssen ausreichend gegen das Infektionsrisiko geschützt werden.“ Mit dieser Botschaft geht die IG Metall in die Betriebe und unterstützt die Betriebsräte bei einer wirksamen Strategie in der Corona-Prävention. Hierzu hat die Gewerkschaft eine Handlungshilfe für betriebliche Interessenvertreter erstellt. Darin sind die wichtigsten Maßnahmen beginnend beim Weg zur Arbeit, beim Betreten des Betriebes, in den Umkleideräumen und am Arbeitsplatz beschrieben.
Das Papier hilft Betriebsräten bei der Umsetzung der Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz. Dabei geht es an erster Stelle um technische Maßnahmen wie Trennwände oder Bodenmarkierungen, die zwingend den Mindestabstand von 1,5 Meter garantieren. Als Zweites stehen organisatorische Maßnahmen, wie versetzte Arbeits- und Pausenzeiten an, um Ansammlungen von Beschäftigten zu verhindern. Erst dann sollen die personenbezogenen Maßnahmen, wie Nase-Mund-Masken oder Schutzkleidung folgen, da diese erhebliche Belastungen mit sich tragen. Besonders effektiv ist die Kombination verschiedener Maßnahmen, weil dadurch eine größere Schutzwirkung erzielt wird. Für die Einhaltung des neuen “SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sind zunächst die Arbeitgeber in der Pflicht. Sie müssen laut Arbeitsschutzgesetz die nötigen Mittel und Instrumente für die Prävention bereitstellen.
„Die Arbeitgeber sind verantwortlich, die Arbeit so zu organisieren und technische Mittel so zu nutzen, dass Abstands- und Hygieneanforderungen eingehalten werden“, erläutert Meisinger. Dabei kommt dem Betriebsrat im Rahmen der Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz eine entscheidende Rolle zu. „Die Betriebsräte haben ein Initiativrecht und können Schutzmaßnahmen einfordern und gemeinsam mit den Beschäftigten Lösungen entwickeln.
Die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen im Rahmen von Arbeitsplatzbegehungen sind jetzt aufgrund der Infektionsgefahren besonders wichtig. Damit können Risiken eingegrenzt und entsprechende Schutzmaßnahmen priorisiert werden.“ Nach dem Arbeitsschutzgesetz hat der Arbeitgeber alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Auch eine systematische und umfassende Unterweisung ist der Schlüssel für eine erfolgreiche Prävention. Die Vorkehrungen müssen auch die Fahrt von und zur Arbeit einschließen. „Die besten Maßnahmen entfalten nicht die gewünschte Wirkung, wenn die Beschäftigten nicht hinreichend einbezogen und beteiligt werden“, stellt Theo Meisinger klar.
Die IG Metall hat sehr früh einheitliche Standards im Gesundheitsschutz gefordert. In die neuen Arbeitsschutzstandards, sind Empfehlungen der Gewerkschaft eingeflossen. Sie hat mit ihren Betriebsräten ein Netzwerk von erfahrenen Praktikern. Deshalb konnte die Handlungshilfe für die Corona-Prävention im Betrieb auch schnell erstellt werden und steht Betriebsräten und Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Verfügung. Interessierte können die Broschüre mit wichtigen Tipps und einer Umsetzungsstrategie bei der Geschäftsstelle der IG Metall unter „Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!“ anfordern.