Stadt und Landkreis Landshut - pm (27.04.2021) 1 036 laufende Infektionen (+ 16 ggü. Vortag), insgesamt 10 805 festgestellte Corona-Fälle seit Pandemiebeginn und damit 124 Neuinfektionen innerhalb der vergangenen 24 Stunden: Das Corona-Virus ist in der Region Landshut weiterhin allgegenwärtig, das Infektionsgeschehen bleibt auf hohem Niveau. Es wurde aber kein weiterer Todesfall in diesem Zusammenhang gemeldet (insgesamt 266 Personen sind bislang an oder mit dem Virus verstorben), und auch die Intensivbelegung der regionalen Krankenhäuser ist mit heute 16 Patienten etwas geringer als am Vortag (- 3). Nach wie vor müssen 41 Personen mit Corona-Virus bzw. seinen Mutationen, auf den Normalstationen isoliert werden. (Stand aller Angaben: 27. April 2021).
Aufgrund aktueller Änderungen in der 12. Bayerischen Verordnung für Infektionsschutzmaßnahmen verändern sich ab morgen, 28. April einige Regelungen für Handel, Sport und Freizeit. Da das Robert-Koch-Institut sowohl für Stadt (heute: 246,4) als auch den Landkreis (258,9) eine 7-Tages-Inzidenz von über 100 ausweist, gelten laut Pressemitteilung der Bayerischen Staatskanzlei ab morgen folgende Regelungen:
· Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe (beispielsweise Fotografen) und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Beschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt.
· Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
· Die Außenbereiche zoologischer und botanischer Gärten dürfen auch oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 unter folgenden Voraussetzungen öffnen: Schutz- und Hygienekonzepte, höchstens 24 Stunden alter Test für alle Besucher ab 6 Jahren, FFP2-Maskenpflicht, Kontaktdaten. Bis zu einer 7-Tage-Inzidenz 100 gelten für sie die in der 12. BayIfSMV bereits jetzt gegebenen Öffnungsmöglichkeiten.
· Oberhalb einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist Kindern unter 14 Jahren die Ausübung von Sport in Form von kontaktloser Ausübung im Freien in Gruppen von höchstens fünf Kindern gestattet. Etwaige Anleitungspersonen dürfen an diesem Sport teilnehmen, wenn sie ein höchstens 24 Stunden altes negatives Testergebnis nachweisen können.
· Vollständig geimpfte Personen werden im Rahmen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung negativ getesteten Personen gleichgestellt. Ausnahmen können für vulnerable Gruppen gemacht werden.
Das Abstandsgebot und das verpflichtende Tragen einer FFP2-Maske sind weiterhin verpflichtend.
Eine Übersicht über Schnellteststationen in Stadt und Landkreis Landshut finden Sie auf www.landkreis-landshut.de bzw. www.landshut.de.