Landshut – pm (25.05.2021) Die Stadt Landshut bietet am Donnerstag und Freitag in ihrem Impfzentrum auf dem Messegelände eine Sonder-Impfaktion mit 800 Dosen des Vakzins von Astra-Zeneca an. Der Impfstoff stammt aus dem Kontingent der Landshuter Hausärzte, die die Aktion in Zusammenarbeit mit dem Ärztlichen Leiter der Impfzentren von Stadt und Landkreis Landshut, Dr. Uwe Schubart, durchführen werden.
Eine telefonische Anmeldung für die Impfaktion ist zwingend erforderlich und am Mittwoch ab 9 Uhr unter den Nummern 0151 565 84 351 beziehungsweise 0171 55 82 676 für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Landshut ab 18 Jahren möglich. Eine Unterscheidung nach Priorisierungsgruppen ist dabei nicht vorgesehen, die Terminvergabe wird nach dem Zeitpunkt der Anmeldung erfolgen.
„Die Impfung verhindert mit großer Wahrscheinlichkeit eine schwere Covid-19-Erkrankung, sie vermindert zudem das Infektionsrisiko um ein Vielfaches und ist daher der einzige Weg, um sich selbst und die gesamte Gesellschaft effektiv vor dem Coronavirus zu schützen“, sagt Bürgermeister Dr. Thomas Haslinger. Umso bedauerlicher sei es, dass auch ein halbes Jahr nach Beginn der bundesweiten Impfkampagne nicht ausreichend Impfstoff verfügbar sei, um allen Impfwilligen ein Angebot machen zu können – zumal Geimpfte auch im Alltag mehr Freiheiten genießen. „Die Nachfrage ist nach wie vor viel höher als das Angebot. Ich bin daher sicher, dass unsere Sonder-Impfaktion auf großes Interesse stoßen wird“, so Haslinger. „Mein Dank gilt allen Hausärzten, die sich beteiligen, Herrn Dr. Schubart und natürlich auch den Verantwortlichen unseres Impfzentrums um Leiter Thomas Schindler.“
Im Rahmen der Sonder-Impfaktion können am Donnerstag und Freitag zwischen 8 und 16 Uhr jeweils 400 Bürgerinnen und Bürger mit dem Vakzin von AstraZeneca geimpft werden. Die Zweitimpfungen sind übrigens nicht – wie bisher bei diesem Impfstoff üblich – erst nach zwölf, sondern bereits nach acht Wochen vorgesehen. „Damit erreichen wir eine gute Balance zwischen bestmöglicher Immunisierung einerseits und einem zeitnahen Abschluss des Impfzyklus andererseits“, erklärt Schindler. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung gelten die Betroffenen dann als „Geimpfte“ im Sinne des Infektionsschutzrechts. „Wer an der Sonder-Impfaktion teilnimmt, wird diesen Status also rechtszeitig vor den Sommerferien erhalten“, sagt Bürgermeister Haslinger. „Das sollte ein weiterer Ansporn sein.“