München/Landshut - pm (30.09.2020) "Der Freistaat unterstützt kulturelle Spielstätten, die durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich geschädigt wurden. Noch bis zum 31. Oktober können dazu Anträge gestellt werden", informiert Landtagsabgeordneter Helmut Radlmeier (CSU).
Das Spielstättenprogramm läuft seit Anfang Juli und unterstützt Spielstätten mit einem prognostizierten und nachgewiesenen Liquiditätsengpass. Antragsberechtigt sind zum einen Unternehmen, die als Träger von kulturellen Spielstätten wirtschaftlich und dauerhaft am Markt tätig sind und zum anderen im Haupterwerb Soloselbstständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe als Träger von kulturellen Spielstätten. Aber auch Vereine, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Betriebe kulturelle Spielstätten unterhalten sowie kleine und mittlere kulturelle Spielstätten mit Sitz in Bayern können einen Antrag stellen.
Beim Programm wurde nachgebessert: So wurde die Grenze für Besucherplätze nach unten aufgehoben. Es gilt nur noch die Obergrenze bis 1.000 Besucherplätze. Außerdem können nun auch Spielstätten, die nicht zu mehr als 50 % öffentlich institutionell gefördert werden, Anträge stellen. Möglich ist das noch bis zum 31. Oktober. Alle wichtigen Informationen zum Programm gibt es unter https://www.bayern-innovativ.de/spielstaettenprogramm.