Landkreis Landshut - pm (16.05.2021) Nichts Neues – leider – an den Schulen im Landkreis Landshut (ebenso wie in der Stadt Landshut) in punkto Corona-Maßnahmen: Die Pandemie-Lage lässt weiter keinen Spielraum, sodass an allen Schulen – auch an den Grundschulen – weiter Distanz-Unterricht („Home Schooling“) stattfindet. So müssen in der nächsten Woche (ab Montag, 19. April) auch Schüler, die im Landkreis wohnen, aber eine weiterführende Schule in der Stadt Landshut besuchen, weiter mit
dem Distanzunterricht zurechtkommen.
(Die Regelungen bestimmen sich nach dem Schulstandort, nicht nach dem Wohnort der Schüler, was aber im Fall von Landkreis
und Stadt Landshut angesichts der aktuellen Corona-Lage keinen Unterschied macht.)
Ausgenommen sind im Landkreis wie in der Stadt Landshut die Abschlussklassen der Schulen: Für sie darf Wechselunterricht angeboten werden. Wie in der vergangenen Woche werden auch weiterhin Notbetreuungen angeboten – über sie informieren die jeweiligen Schulen.
Diese Festsetzungen des Staatlichen Schulamts gründen auf den Vorschriften zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und dem rechtlich verbindlichen Wert für die 7-Tages-Inzidenz gemäß dem in Berlin ansässigen Robert-Koch-Institut (RKI). Dieser RKI-Wert betrug am Freitag für den Landkreis Landshut 211,4. Weiter stark eingeschränkt bleibt auch das Betreuungsangebot für Kleinkinder. Bei einer 7-Tages-Inzidenz über 100 darf nach der Verordnung für Infektionsschutzmaßnahmen des Freistaats nur eine Notbetreuung aufrechterhalten werden. Nur Kinder, deren Eltern keine anderweitige Betreuung sicherstellen können, dürfen eine Kindertages-Einrichtung oder Tages-Pflegestelle besuchen.