Landshut - pm (29.05.2021) Wird der Grenzwert auch an den kommenden drei Tagen unterschritten, dürfte der Einzelhandel wieder regulär öffnen – Die Testpflicht würde in vielen Bereichen entfallen. - Die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen ist in der Stadt Landshut seit Monaten wieder unter die kritische Marke von 50 gefallen – am heutigen Samstag, 29. Mai, den zweiten Tag in Folge. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts liegt der heutige Wert bei 36,8.
Sollte dieser wichtige Grenzwert auch an den kommenden drei Tagen – also bis einschließlich Dienstag, 1. Juni – nicht mehr überschritten werden, dürften die Infektionsschutzmaßnahmen gemäß der landesrechtlichen Vorgaben erneut spürbar gelockert werden.
Davon profitieren würde insbesondere der Einzelhandel: Dieser dürfte, sofern die vorgenannten inzidenzabhängigen Voraussetzungen erfüllt sind, unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln (FFP2-Maskenpflicht, Mindestabstand) nach einem weiteren Karenztag und damit ab Donnerstag, 3. Juni (bzw. nach diesem Feiertag), regulär öffnen. Die bislang geltende Regelung einer vorherigen Terminvereinbarung würde somit entfallen.
Darüber hinaus würde die aktuell vielfach noch bestehende Pflicht zur Vorlage eines negativen Coronatests in verschiedensten Bereichen des Alltagslebens wegfallen. Das gälte beispielsweise für Kultur- und Sportveranstaltungen mit bis zu 250 Zuschauern im Freien. Aber auch der Besuch von Freibädern, Theatern und Kinos sowie die Nutzung der Außengastronomie mit Angehörigen aus mehr als einem Hausstand an einem Tisch wäre ab Donnerstag bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 50 wieder – teilweise jedoch unter Beachtung weiterer Voraussetzungen wie Terminvereinbarung – ohne vorherigen Corona-Test möglich.
Erhebliche Erleichterungen würden zudem für den Bereich Schule und Kinderbetreuung folgen. So dürfte nach den Pfingstferien, also ab Montag, 7. Juni, in allen Schularten und für sämtliche Jahrgangsstufen wieder regulärer Unterricht in Präsenzform angeboten werden, wobei sich Schüler und Lehrkräfte jedoch nach wie vor zweimal pro Woche einem Coronatest unterziehen müssen. Auch die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung könnten bei Inzidenzwerten unter 50 wieder in den Normalbetrieb übergehen. Dort finden Coronatests nur auf freiwilliger Basis statt und dürfen kindgerecht von den Eltern durchgeführt werden.
An den Kontaktbeschränkungen dagegen würde sich aufgrund der bayernweit verbindlichen Vorschriften zunächst nichts ändern: Hier sind weitere Lockerungen erst dann vorgesehen, wenn die 7-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 35 sinken würde.
Bis dahin sind weiterhin nur Treffen zwischen Angehörigen von zwei Hausständen mit maximal fünf Personen gestattet, wobei nach wie vor Kinder unter 14 Jahren, vollständig Geimpfte sowie Personen, die nachweislich von einer Corona-Infektion genesen sind, nicht mitgezählt werden müssen.