Landshut – pm (04.06.2021) Alle Schülerinnen und Schüler – sowohl in der Stadt Landshut als auch im Landkreis Landshut – dürfen nach den Pfingstferien wieder zurück in ihre Klassenzimmer. Die 7-Tage-Inzidenz der Corona-Neuinfektionen liegt in der Stadt Landshut weiterhin stabil unter 50 – am heutigen Freitagmorgen bei 34,1.
Damit steht fest, dass ab kommenden Montag, 7. Juni, gemäß den landesrechtlichen Vorgaben wieder regulärer Unterricht in Präsenzform gilt – und zwar in allen Schularten und für sämtliche Jahrgangsstufen. „Wir freuen uns sehr, dass die Schulen wieder in den Regelbetrieb starten dürfen. Die Rückkehr ins Klassenzimmer und das gemeinsame Lernen ist eine wichtige Konstante im Alltag der Kinder und Jugendlichen und durch nichts zu ersetzen“, sagt Bürgermeister Dr. Thomas Haslinger.
Homeschooling, Schulschließungen, Wechsel- und Distanzunterricht – die für Eltern, Schüler und Lehrer gleichermaßen schmerzhaften Maßnahmen der vergangene Monate besonders im Schulbereich, ergänzte Haslinger, stellten alle Beteiligten auf eine harte Gedulds- und Belastungsprobe und vor enorme Herausforderungen. „Vor Ihren außerordentlich starken Leistungen in dieser nach wie vor schwierigen Zeit, die allen extrem viel abverlangt hat, kann man nur den Hut ziehen. Sie verdienen dafür unseren höchsten Respekt. Von Herzen vielen Dank für Ihre so wertvolle, solidarische Unterstützung und Ihr unbezahlbares Engagement!“, würdigte der Bürgermeister alle Beteiligten. „Die Schulöffnung ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu mehr Normalität und zurück in den Alltag“, so Haslinger, der angesichts der stabil niedrigen Inzidenzwerte auf eine dauerhafte Verbesserung der Situation hofft, die ihm zufolge vor allem von einem zügigen Impffortschritt abhänge.
Was infolge der Schulöffnungen nach den Pfingstferien beachtet werden muss:
Maskenpflicht
Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen auf dem gesamten Schulgelände (einschließlich Unterrichtsraum) eine medizinische Gesichtsmaske („OP-Maske“) tragen. Was die Jahrgangsstufen 1 bis 4 anbelangt: Auch hier gilt weiterhin die Maskenpflicht, jedoch ist eine „Alltagsmaske“ ausreichend.
Negativer Test ist Voraussetzung
Inzidenzunabhängig ist für die Schülerinnen und Schüler weiterhin ein negativer Testnachweis die Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Die Testpflicht gilt auch für Lehrkräfte und das weitere an Schulen tätige Personal. Die Selbsttests in der Schule werden zweimal pro Woche durchgeführt.
Ein negatives Testergebnis darf zum Unterrichtsbeginn am jeweiligen Schultag nicht älter als 48 Stunden sein – sprich: der Test gilt also am Tag der Testung und an den beiden darauffolgenden Tagen (Beispiel: Testung am Montag; Testergebnis gilt am Montag, Dienstag und Mittwoch). Ein zuhause durchgeführter Selbsttest reicht als Nachweis nicht aus.
Der Testnachweis ist nicht erforderlich bei vollständig geimpften Personen (ab Tag 14 nach der abschließenden Impfung) und nachweislich Genesenen (mit PCR-Test, der mindestens 28 Tage und höchstens 6 Monate alt ist); dieser entfällt zusätzlich aber auch nur dann, wenn keine typischen Symptome einer Infektion oder aktuelle Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen ist.
Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Kultusministeriums unter www.km.bayern.de/selbsttests.
Beurlaubung von Präsenzphasen
Anträge auf Beurlaubung von den Präsenzphasen können auch nach den Pfingstferien weiterhin bei der jeweiligen Schulleitung gestellt werden.
Kindertagesbetreuung
Auch die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung können wieder in den Normalbetrieb übergehen. Dort finden Coronatests nur auf freiwilliger Basis statt und dürfen kindgerecht von den Eltern durchgeführt werden.
Über weitere Details informieren die jeweiligen Schulen und Kindereinrichtungen selbst.