Es ging um Überstunden die Petra Huber in der Brauereiwirtschaft geleistet hat. - Fotos: W. Götz
Landshut – gw (18.02.2019) Am 2. Mai eröffnete im vergangenen Jahr der Freischütz in der Neustadt als Brauereiwirtschaft des Landshuter Brauhauses. Anstatt das Lokal zu verpachten, setzte die Brauerei Petra Huber, bekannt als langjährige Wirtin der Hendl-Hüttn auf der Dult, als Geschäftsführerin ein. Das gemeinsame Glück hielt nicht lange an. Im Oktober wurde Petra Huber gekündigt. Jetzt sahen sich die Parteien wieder: vor dem Arbeitsgericht.
Das Verhältnis zwischen dem Landshuter Bauhaus und der Geschäftsführerin des Freischütz, Petra Huber war spätestens im Oktober zerrüttet, als die Geschäftsführerin von ihren Pflichten entbunden wurde. Offen blieben allerdings Abrechnungen nicht ausbezahlter Überstunden und eine Rechnung über ausgeliehenes Küchenequipment.
Das veranlasste Petra Huber, das Arbeitsgericht anzurufen. Heute wurde darüber verhandelt und ein Kompromiss unterbreitet. Huber soll 40 Prozent ihrer Mehrarbeit ausbezahlt bekommen und für die geliehene Küchengeräte 66 Prozent.
Für das Landshuter Brauhaus erschien Rechtsanwalt Florian Rottenkolber, neben Petra Huber nahm Rechtsanwalt Bernd Wadenspanner Platz, um eine gütliche Einigung zu erreichen. Die Kläger machten 12.850 Eur5o für Petra Hubers Überstunden geltend. Das sei viel zu hoch berechnet, erklärte Florian Rottenkolber, und eröffnete den Basar: „Ich kann Ihnen nicht viel bieten“: 2.000 Euro lautete sein Angebot.
Für Petra Hubers Anwalt war das natürlich viel zu wenig. Wir können den Betrag nicht nur über Stundenzettel nachweisen, sondern auch über die Kasse, in die sich Petra Huber zu ihren Arbeitszeiten ein- und ausgebucht hat, verteidigte er die Stundenzettel, die vom Küchenchef bzw. von einem Brauhausmitarbeiter abgezeichnet wurden. Zudem hat Petra Huber auch zu Hause in ihrem Büro für den Freischütz gearbeitet, argumentierte Rechtsanwalt Bernd Wadenspanner.
Die Firmenzentrale des Landshuter Brauhaus. Von hier aus wird auch der Freischütz verwaltet.
Auch die Menge der Überstunden war für Wadenspanner in Ordnung. Denn durch die Neueröffnung des Freischütz hatte Petra Huber einen erheblichen Mehraufwand zu leisten. Es sei eben etwas anderes, ob man ein bestehendes Lokal weiterführt oder man es mit einem Neuanfang eines gastronomischen Betriebs zu tun hat.
Petra Huber erklärte dem Gericht, dass auch ihr Nachfolger in knapp zwei Monaten rund 200 Überstunden aufgebaut hat. Was heißt, dass Überstunden keine Ausnahme sind.
Den Nachweis der Überstunden durch das Ein- und Auschecken an der Kasse stellte Florian Rottenkolber in Frage. Das sagt nichts darüber aus, was tatsächlich gearbeitet wurde.
Seitens des Brauhauses kam ein neues, höheres Angebot: 4.300 Euro legte Florian Rottenkolber in die Waagschale. Das wollten die Kläger nicht annehmen. Hubers Anwalt drohte mit dem schweren Weg, der Beweisaufnahme. Das heißt, dann würde jeder Stundenzettel und jeder Beleg aus der Kasse auf den Tisch gelegt, was natürlich einen enormen Aufwand bedeutet.
Rechtsanwalt Bernd Wadenspanner zog noch eine weitere offene Rechnung aus dem Ärmel. Petra Huber lieh dem Freischütz Küchenequipment aus ihrem eigenen Refugium. Dafür ist ebenfalls eine Summe über 1.500 Euro bis heute nicht bezahlt. Er schlug zur Güte vor, mit 1.000 Euro zufrieden zu sein.
Unterm Strich verblieben die Parteien bei folgendem Kompromiss: Petra Huber erhält für ihre Überstunden 5.000 Euro und für die geliehenen Küchengeräte 1.000 Euro. Sollte dieser Vergleich binnen zwei Wochen, also bis zum 4. März nicht widerrufen werden, wird er rechtskräftig.