Die Vorsitzende der Grünen im Landkreis Landshut, Rosi Steinberger (Kumhausen), schickte uns zur heutigen (4.01.) Entscheidung des Obersten Verwaltungsgerichts (Foto) die folgende Stellungnahme: „Wir begrüßen den Richterspruch des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs außeror- dentlich, die NPD-Jugend nicht ins HLG zu lassen.
Die Überlassung von Schulräumen an die NPD und/oder ihre Jugendorganisation ist mit einer Erziehung im Geiste der Demokratie und der Versöhnung nicht vereinbar. So hatte schon das Verwaltungsgericht in Regensburg geurteilt.
Das Hans-Leinberger-Gymnasium trägt darüber hinaus den Titel: „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Mit dieser Selbstbestimmung hat das HLG bereits eindrucksvoll gezeigt, dass es sich verfassungsfeindlichen Tendenzen entgegenstellen will. Eine rechtsextremistische und verfassungsfeindliche Partei muss in einer Schule nicht geduldet werden, das ist die gute Nachricht des heutigen Tages.
Die Auseinandersetzung über den Antrag der NPD-Jugend war für die Schülerinnen und Schüler an den Landshuter Schulen Geschichtsunterricht pur. Die Erfahrung soll uns alle darin bestärken, dass es wichtig ist, dem braunen Gesindel deutlich und entschlossen entgegenzutreten. Dass die Richter an beiden Gerichten politische Gründe für die Ablehnung der NPD-Veranstaltung gefunden haben, ist für uns ein ganz wichtiges Signal. Landshut hat sich gewehrt und einen Sieg davon getragen. Darauf können auch unsere Kinder stolz sein, denn sie haben machtvoll dazu beigetragen.