Einstimmiges Urteil: 100.000 Euro für einen Klimaaktionplan werden im Haushalt bereitgestellt. - Foto: W. Götz
Landshut – gw (27.04.2021) Im Plenum war es nur noch eine Formsache, die Mittel für einen Klimaaktionsplan bereitzustellen. Auslöser dafür war die Initiative „Landshut muss handeln“, die seit Januar rund 1.600 Unterschriften für ein Bürgerbegehren sammelte, damit Landshut in zehn Jahren klimaneutral wird. Vor knapp zwei Wochen hat der Umweltsenat diesem Ziel bereits seinen Segen gegeben, nun ging es „nur“ noch ums Geld.
Kernpunkt des Bürgerbegehrens und des Beschlusses des Umweltsenats ist: Die Verwaltung beauftragt ein Planungsbüro, die bestehenden Energie- und Klimakonzepte der Stadt Landshut zu evaluieren, fortzuschreiben und zu vervollständigen. 100.000 bis 150.000 Euro wird ein solches Gutachten kosten. Die entsprechenden Mittel sollen baldigst durch das Stadtratsplenum genehmigt werden.
Falk Bräcklein (Linke/mut), der bei der Abstimmung im Umweltsenat nicht anwesend war, erklärte, dass er in der ganzen Sache ein Manöver der CSU sieht, das Thema im Wahlkampf abzufangen. Inhaltlich schließt er sich den Zielen des Bürgerbegehrens vollumfänglich an.
Die Kämmerei sieht kein Problem, den Betrag über 110.000 Euro für das Gutachten aus der allgemeinen Rücklage in den Haushalt einzustellen.
Ohne Gegenstimme wurde dies vom Plenum angenommen.
Mit der Bereitstellung der Mittel haben die Vertreter des Bürgerbegehrens „Landshut klimaneutral in 10 Jahren“ ankündigt, die Sammlung von Unterschriften einzustellen.
Hier der komplette Beschluss des Umweltsenats von 14. April:
- Die Verwaltung beauftragt ein Planungsbüro, die bestehenden Energie-und Klimakonzepte der Stadt Landshut zu evaluieren, fortzuschreiben und zu vervollständigen. Das Ergebnis soll binnen eines Jahres ein Klimaaktionsplan sein, der konkrete Maßnahmen, deren Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten aufführt, welche es der Stadt Landshut ermöglichen würden, innerhalb von 10 Jahren klimaneutral zu werden. Der Klimaaktionsplan soll im Rahmen der vom Umweltamt geplanten breiten Beteiligung aller gesellschaftlich relevanten Akteure bei den Themen Klimaschutz und -anpassung diskutiert werden. Um die Plan-und Messbarkeit zu verbessern, sollte auch ein CO2-Budgetansatz in Betracht gezogen werden.
- Eine Einbeziehung der Umlandgemeinden soll angestrebt werden. Die Verwaltung wird dazu alsbald berichten.
- Bei der Auslegung des Begriffs Klimaneutralität gilt das Prinzip „Reduktion vor Kompensation“.
- Dem Plenum wird empfohlen, die entsprechenden finanziellen Mittel außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen.
- Das Ausschreibungskonzept wird dem Umweltsenat zur Entscheidung vorgelegt.