LANDSHUT. Bei der Übernahme einer mittels Zwangsversteigerung erworbenen Woh- nung fand sich in der Küche eine Brandstelle, die auf eine vorsätzliche Brandlegung hindeutet.
Nachdem eine 30-jährige Frau aus Landshut im März 2012 eine Wohnung in Landshut im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben hatte und bislang eine Übergabe mangels Kooperation des bisheringen Wohnungsinhabers nicht stattfinden konnte, ließ die Frau die Wohnung Anfang Juli durch einen Schlüsseldienst öffnen.
Nach Betreten der Wohnung musste die Geschädigte feststellen, dass in der Wohnung ein Feuerlöscher entleert und in der Küche im Bereich der Spüle vorsätzlich ein Feuer gelegt worden war. Dieser Feuer wurde offensichtlich aber wieder gelöscht, so dass nur geringer Sachschaden entstand.
Der insgesamt entstandene Sachschaden wird auf ca. 500 Euro geschätzt. Die Geschädigte hat Anzeige erstattet. Die Ermittlungen wegen vorsätzlicher Brandstiftung wurden von der KPI Landshut übernommen. Ein Tatverdacht richtet sich gegen den früheren Wohnungs-inhaber.