Laberweinting, Ortsteil Grafentraubach - pol (07.03.2023) Eine Spaziergängerin hat gestern in einem Waldstück an der Ortsverbindungsstraße nach Obergraßlfing einen toten Mäusebussard gefunden und den Fund der Polizei gemeldet. Ersten Erkenntnissen nach kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Greifvogel unte Umständen Gift aufgenommen hat und daran verendete.
Zur genaueren Feststellungen sind jedoch noch weitere Untersuchung in Auftrag gegeben worden. Heute Vormittag hat die Polizeiinspektion Straubing mit Unterstützungskräften den Bereich um den Fundort nach möglichen Giftködern abgesucht. Hierbei konnten keine weiteren Hinweise auf mögliches Gift oder präparierte Köder festgestellt werden. Die Polizeiinspektion Straubing ermittelt nun wegen Verstoß nach dem Tierschutzgesetz und bittet die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise unter Tel. 09421 868-0.
Greifvögel gelten in Deutschland als streng geschützte Tierarten – Gesetz sieht empfindliche Strafen vor.
Greifvögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, d. h., es ist verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu verletzen (beschädigen), zu töten, oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder gar zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie u. a. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Nach dem Gesetz sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich.