Landshut - pol (13.03.2023) Zu einer Anzeige führte am Samstag, 11. März, der gute Wille eines 61-Jährigen aus Kumhausen, als er ein im Keller gefundenes Luftgewehr zur Polizei brachte. Da das Gewehr keinerlei Kennzeichnung hatte, war es nicht erlaubt und durfte auch nicht geführt werden. Die Beamten mussten deshalb den Vorgang zur Anzeige bringen.
Die Polizei weist deshalb daraufhin, bei gefundenen Schusswaffen immer die Polizei zu verständigen und nicht selbst den Fund zur Polizei zu bringen.