Bereits zum 16. August ist das neue Aufbauhilfeprogramm zur Hochwasserkatastrophe von Bund und den Ländern in Kraft getreten. Laut Innenministerium erhalten geschädigte Bürger im Anschluss an die Soforthilfen – sprich dem Sofortgeld (Stufe1 in Höhe von 1.500 Euro) und der Soforthilfe (Stufe2 für Hausrat- und Ölschäden), ab sofort Aufbauhilfen bis zu 80 Prozent.
Das sind finanzielle Hilfen, Zuschüsse zur Schadensbeseitigung an Wohngebäuden der förderfähigen Instandsetzungskosten.Das neue Aufbauhilfeprogramm umfasst Zuschüsse zur Behebung von Schäden an überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Gefördert werden können über dieses Programm Gebäudeschäden und Hausrat mit 80 Prozent, wenn die Schäden noch nicht über Sofortgeld und Soforthilfe abgedeckt werden konnten; das heißt, bereits erhaltene Soforthilfen werden angerechnet.
Unterschied zu den bisherigen Programmen ist, dass auch Eigentümer von vermietetem Wohneigentum antragsberechtigt sind. Zur Antragstellung ist eine Kostenschätzung von einer geeigneten Fachfirma vorzulegen, auch die Gebäudeschäden sind zu dokumentieren. Ein Außendienstmitarbeiter wird die Schäden überprüfen. Nach Auszahlung der Mittel muss der Antragsteller einen Verwendungsnachweis einreichen.
Nähere Informationen und entsprechende Antragsformulare gibt es auf der Internetseite des Innenministeriums unter www.stmi.bayern.de.