Im Nachgang der Hochwasserkatastrophe im Juni hat das Bayerische Staatsministerium der Finanzen als erste schnelle und unbürokratische Hilfe das Programm „Sofortgeld" (Stufe 1, max. 1.500 Euro) eingeleitet. Laut Mitteilung des Staatsministeriums kann das Sofortgeld ab 15. Oktober nicht mehr bewilligt werden.
Der Grund: es sind mittlerweile weitergehende wirksame finanzielle Hilfen aus den Aufbauhilfeprogrammen (wir berichteten) möglich. Bis zu diesem Zeitpunkt eingegangene Anträge werden bearbeitet.
Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Staatsministeriums unter www.stmf.bayern.de
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Quelle: Stadt Landshut