Auf Beschluss des Stadtrats hat die Stadt mit tatkräftiger Unterstützung vieler helfender Hände ein „Seniorenpolitisches Gesamtkonzept" erstellen lassen. Die 232 Seiten starke Broschüre beinhaltet die Vielfalt der bestehenden Angebote der Altenhilfe der Stadt Landshut und ist auch Rahmenplan für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Altenhilfe.
Der Stadt, gleichermaßen dem Stadtrat und der Verwaltung, dient das Gesamtkonzept als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage. Oberbürgermeister Hans Rampf und Bürgermeister Gerd Steinberger haben das „Seniorenpolitische Gesamtkonzept" gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Soziales" der Agenda 21 – die Expertenrunde, die die Entwicklung des Gesamtkonzeptes begleitet hat – heute, Montag, offiziell im Rathaus vorgestellt.
Im Bild von links Sozialamtsleiter Josef Sachsenhauser, Manfred Knopf und der Abteilungsleiter Soziales, Jugend, Schulen, Leitender Rechtsdirektor Hans Schober, OB Hans Rampf, Bgm. Gerd Steinberger, AWO-Geschäftsleiterin Kreisverband Landshut, Gabriele Heinze, erster Vorsitzender des Landshuter Netzwerks, Prof. Dr. Theodor Eikelmann.
Die Stadt Landshut ist gesetzlich verpflichtet, eine Altenhilfeplanung durchzuführen und ein seniorenpolitisches Gesamtkonzept zu erstellen. Der Stadtrat hat mit der Erstellung das Institut AfA – Arbeitsgruppe für Sozialplanung und Altersforschung (München) beauftragt. Elf Handlungsfelder wurden sukzessive mit den Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Selbsthilfegruppen, Leistungsanbietern, Institutionen und Dienststellen und dem Arbeitskreis Soziales der Agenda 21 in Einzelgesprächen und Workshops bearbeitet und in der Sitzung des Sozialausschusses des Stadtrats am 25. Juni 2013 als offizielles Seniorenpolitisches Gesamtkonzept der Stadt Landshut festgesetzt. Als Begleitgremium der Agenda 21 wirkten Prof. Dr. Theodor Eikelmann (Landshuter Netzwerk), Gabriele Heinze (AWO) und Holger Peters (Diakonisches Werk) mit.
Folgende Handlungsfelder und Instrumente sind für ein Seniorenpolitisches Gesamtkonzept definiert:
H1 Integrierte Orts- und Entwicklungsplanung
H2 Wohnen zu Hause
H3 Beratung, Information und Öffentlichkeitsarbeit
H4 Präventive Angebote
H5 Gesellschaftliche Teilhabe
H6 Bürgerschaftliches Engagement für und von Seniorinnen und Senioren
H7 Betreuung und Pflege
H8 Unterstützung pflegender Angehöriger
H9 Angebote für besondere Zielgruppen
H10 Steuerung, Kooperation, Koordination und Vernetzung
H11 Hospiz- und Palliativversorgung
Ergänzt wird dies durch eine Pflegebedarfsplanung.
Die elf Handlungsfelder enthalten die Ergebnisse der Bestandserhebungen, der Seniorenbefragung und die Diskussionsergebnisse der Expertenworkshops. Jedes Handlungsfeld enthält Maßnahmeempfehlungen. Sie richten sich an den Stadtrat und die Verwaltung zur Fortentwicklung der Altenhilfe als Teil der Daseinsvorsorge.
Dabei ist der Dialog mit den Vereinen, Verbänden, der Seniorenvertretung und den Institutionen, die bereits beim Entstehen mitgewirkt haben, von Bedeutung.
Gemäß Artikel 69 Absatz 2 des Bayerischen Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) ist das Seniorenpolitische Gesamtkonzept eine Handlungs- und Entscheidungsgrundlage der Stadt Landshut. Andere Fachplanungen sollen die Belange und Vorgaben des Seniorenpolitischen Gesamtkonzepts berücksichtigen.
Es ist auch Rahmenplan für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Altenhilfe der Stadt Landshut.
Oberbürgermeister Hans Rampf dankte allen Beteiligten für ihr großartiges Engagement und ihren Einsatz. Bürgermeister Gerd Steinberger schloss sich Rampf an und bezeichnete das Seniorenpolitische Gesamtkonzept als ein "sehr gelungenes Werk". Die Broschüre zeige, wie gut die Stadt Landshut in punkto Angebote für Senioren aufgestellt sei.
Hinweis zur Historie:
Bis dato galt der Fachplan Altenhilfe der Stadt Landshut von 1996/1997, der damals von einer Projektgruppe der Fachhochschule Landshut unter der Projektleitung von Prof. Dr. Theodor Eikelmann erarbeitet wurde. Zum damaligen Zeitpunkt war die Stadt Landshut damit eine der ersten bayerischen Städte.
Erhältlich ist das "Seniorenpolitische Gesamtkonzept" in allen sozialen Einrichtungen sowie im Rathaus I in der Altstadt als auch im Rathaus II an der Luitpoldstraße.