Marco Altinger empört sich gegen „gleiches Unrecht für alle“.
Unterlenghart - pm (18.11.2020) Den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat Karate Altinger angerufen, nachdem nun seit 13. November eine verschärfte Lockdown-Regelung jegliche sportliche Betätigung in Gebäuden untersagt. Die neue Regelung eines vollständigen Indoor-Sportverbots war infolge einer Gerichtsentscheidung von der Staatsregierung in Kraft gesetzt worden, mit der das auch jetzt befasste Gericht den Vollzug eines gänzlichen Betriebsverbots für Fitnessstudios außer Vollzug gesetzt hatte.
Mit einem Eilantrag parallel zur beim höchsten bayerischen Verwaltungsgericht beantragten Normenkontrolle möchte Inhaber Marco Altinger für seine gut 40 über ganz Bayern verteilten Kinder-Karateschulen klarstellen lassen, dass er mit seinem speziellen Konzept einen Bildungsauftrag verfolgt und dass Karate-Sport gesund für Kinder ist.
„Gerade in Zeiten einer Pandemie stärkt Sport das Immunsystem unseres Nachwuchses“, so Marco Altinger, der betont, dass von seinen Schulen keinerlei erhöhte Infektionsgefahr ausgeht. Karate kann als kontaktfreier Sport mit Abständen betrieben werden. Die Schulungen erfolgen statisch und unter hoher Disziplin, die explizit sogar eines der Schulungsziele darstelle, so Altinger weiter. Die Kinder kommen einzeln, bereits umgezogen, begegnen sich nicht zu nahe, trainieren in kleinen Gruppen und stehen stets unter Aufsicht von mindestens zwei erfahrenen Ausbildern.
„Unsere Karate-Lehrer sind auf den Umgang mit den Kindern spezielle geschult“, erläutert der Karate-Experte Altinger. „ Bei uns wird der Sport in einzigartiger Weise mit einem von uns extra entwickelten und ausgezeichneten Bildungskonzept kombiniert“, weist Marco Altinger auf den Status seiner Schulen als anerkannte Bildungseinrichtung hin.
Die von Karate Altinger angegriffene Regelung in der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung erscheint „verünglückt“, so der Straubinger Rechtsanwalt Jürgen Linhart, den Karate Altinger mit der Vertretung vor dem obersten Verwaltungsgericht beauftragt hat. Mit der Neufassung wird nun begrifflich jegliche Nutzung von Sportstätten untersagt, egal in welcher Besetzung und mit welchem Inhalt. Das greife zu weit und erscheine zumindest unverhältmäßig, erklärt der Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der zuvor auch schon einige Fitnesstudio-Betreiber in Verfahren gegen die Vorgänger-Regelung vertreten hatte, die der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in einem Eil-Beschluss erst letzte Woche gekippt hatte.
Sofort danach habe die Regierung aus dem Postulat „Gleiches Recht für alle“ einfach eine Neuregelung nach dem Motto „gleiches Unrecht für alle“ geschaffen, empört sich Altinger, der mit seinem Gang zu Gericht auch eine Stimme für den Breitensport insgesamt sein möchte. Es hätten sich, so der Landshuter FDP Kreisrat und Bruckberger Gemeinderat, auch viele Verbände und im vorpolitischen Raum Engagierte gegen diese Handhabung geäußert und die Rolle des Amateur-Sports zu Recht hervorgehoben. „Dies unterstütze ich mit meiner Anrufung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ebenfalls ausdrücklich“, hebt Marco Altinger hervor.