Landshut - pm (28.04.2021) Zur aktuellen Corona-Situation bzw. den Notverordnungen sendet Michael Luger als Referent für Wirtschaftsförderung bei der Stadtverwaltung Landshut das folgende E-Mai:
Liebe Landshuter Unternehmerinnen und Unternehmer,
die Bayerische Staatsregierung hat neue Beschlüsse gefasst, die schon ab heute, Mittwoch Änderungen für die lokale Wirtschaft ergeben. Die neuen Regelungen haben wir hier für Sie zusammengestellt:
Ladengeschäfte der körperfernen Dienstleistungsbetriebe (wie Fotografen) und der Handwerksbetriebe dürfen inzidenzunabhängig – also oberhalb wie unterhalb einer 7-Tage-Inzidenz 100 – unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen. Die bestehenden Beschränkungen für körpernahe Dienstleistungen bleiben unberührt. Eine umfassende Definition von "körperfernen Dienstleistungsbetrieben" liegt uns aktuell noch nicht vor. Selbstverständlich informieren wir Sie hierzu, sobald wir Details dazu haben.
Gartenmärkte, Blumenfachgeschäfte und Buchhandlungen dürfen in gleicher Weise inzidenzunabhängig unter den für Ladengeschäfte geltenden allgemeinen Maßgaben öffnen.
Für Fragen stehen wir Ihnen weiterhin gerne für Sie zur Verfügung.
Bleiben Sie gesund.
Ihr Team der Wirtschaftsförderung
Amt für Wirtschaft, Marketing & Tourismus
Altstadt 315
84028 Landshut
Tel: 0871/88-1620, -1405 und -1406
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.landshut.de