Landshut (5.08.2016) Das Schutzbündnis Tier und Umwelt Landshut fordert angesichts der in den letzten Tagen veröffentlichten Recherchen des Bayerischen Rundfunks und der Süddeutschen Zeitung über katastrophale Zustände im Vion-Schlachthof Landshut eine rückhaltlose Aufklärung der massiven Verstöße gegen Tierschutz, Hygiene und Arbeitsrecht und dienstaufsichtliche Konsequenzen nach dem Versagen der zuständigen Kontrollbehörden.
In einer Pressemitteilung heißt es: Wir Mitglieder im Schutzbündnis sind entsetzt über das Ausmaß der Missstände im Schlachthof, die unsere schlimmsten Befürchtungen bei weitem übertreffen. „Dass heutzutage fast nur auf dem Wege von investigativem Journalismus und Whistleblowern eine Chance auf Aufdeckung so massiver Rechtsbrüche besteht, weil Behörden versagen und auch auf parlamentarischem Wege nichts zu erreichen ist, ist das eigentliche Skandalon“, so Gründungsmitglied Ulrike Bayer vom Schutzbündnis.
Das Schutzbündnis hat sich als unabhängige, überparteiliche Bürgerinitiative im Januar 2015 in Landshut gegründet, um Widerstand zu leisten gegen die Erweiterungspläne des Vion Konzerns, der im Zuge von Umbauplänen die Schweineschlachtung in Landshut konzentrierte und die Schlachtkapazität auf bis zu 21.000 Schweine pro Woche erhöhte. Ein Meinungsbild in der Landshuter Bevölkerung bei Infoständen vor dem Rathaus und eine Onlinepetition mit 46.000 Unterschriften, die wir OB Hans Rampf übergeben haben, zeigte uns, dass die große Mehrheit der Menschen gegen eine grausame, industrielle Fließbandtötung von Tieren eingestellt ist und die lebensverachtende Zucht und Mästung der Tiere in Großanlagen, die die Megaschlachthöfe beliefern, ablehnt. Daher schlossen sich unserem Protest zahlreiche Vertreter von Umweltverbänden, Kirchen sowie engagierte Einzelpersonen an.
„Wir haben schriftlich unsere Einwendungen gegen die Ausbaupläne geltend gemacht und beim Erörterungstermin am 11. Februar 2016 im Landshuter Rathaus unsere kritischen Fragen und Bedenken vorgetragen“, sagt Bündnissprecherin Kathrin Kaiser-Hilz. „Unsere insistierenden Fragen, wie die zeitliche Verzögerung am Fließband abgefangen werden kann, wenn eine Fehlbetäubung festgestellt werde, blieben unbeantwortet“, ergänzt Bayer. Eine Statistik über die Anzahl der Nothaltereignisse sei nicht vorhanden.
Im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Verfahrens waren Fragen des Tierschutzes nur bedingt möglich, wir wurden darauf verwiesen, dass das tierschutzrechtliche Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gesondert durchgeführt werde. Da zum damaligen Zeitpunkt der Stadt schon eklatante Verstöße der Schlachthofbetreiber im bisherigen Betriebsmodus bekannt waren, ist das Verhalten der politisch Verantwortlichen und der Aufsichtsbehörden umso unverständlicher, die Erweiterungspläne nicht besonders kritisch geprüft und in Anbetracht des Fehlverhaltens der Betreiber abgelehnt zu haben. Und auch noch jetzt, da die Vergehen von den Medien aufgedeckt und an die Öffentlichkeit gebracht werden, wird die Geheimhaltungspolitik von OB Rampf und Rechtsdirektor Hohn verteidigt.
Wir fordern die rückhaltlose Information der Öffentlichkeit über die bekannten Verstöße gegen das Tierschutzgesetz im Landshuter Schlachthof bei Transport, CO2-Betäubung und Tötung der Tiere. Laut BR-Recherche wurden von Februar- Juni 2016 sieben Schweine schlecht, ein Schwein gar nicht entblutet. Es ist zu vermuten, dass sie lebend verbrüht wurden, ein schwerer Verstoß gegen geltendes Recht, der strafrechtlich verfolgt werden muss. „Ein nicht gestochenes Schwein im Schlachtbetrieb ist nicht tolerabel. Der Einzelfall ist nicht tolerabel,“ so Dr. Michael Marahrens vom Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Celle.
Wir fordern die Stadt auf, sich nicht länger hinter den Schlachthofbetreiber zu stellen und sich zum Erfüllungsgehilfen von Konzerninteressen zu degradieren, sondern ihrer Pflicht nachzukommen und das Recht der Bevölkerung auf Information und Verbraucherschutz zu wahren.
Wir fordern die Landshuter Stadträte auf, dem Vorbild von Elke März-Granda zu folgen und auf parlamentarischem Wege die Vorgänge kritisch zu verfolgen und ihrem Mandat entsprechend ein Anwalt der Bürger zu sein, die sie gewählt haben.