Bei Hygienemängeln und Verstößen gegen Tierschutz- und Arbeitsschutzgesetz muss sorgfältiger kontrolliert werden - Tiere landeten lebend im Brühbad
Landshut/München (28.07.2016). „Das gesamte Kontrollsystem in Bayern muss auf den Prüfstand gestellt werden“, kommentiert die verbraucherschutzpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Rosi Steinberger, die Vorkommnisse im Landshuter Schlachthof.
„Die Landratsämter und kreisfreien Städte sind zu nah an den Betrieben dran: Gerade Großbetriebe müssen von einer übergeordneten Behörde sorgfältig kontrolliert werden.“
Der Landshuter Schlachthof, betrieben vom niederländischen Konzern Vion, steht seit langem in der Kritik. Erst im letzten Jahr wurde die Erweiterung von 12.000 auf 21.000 Schlachttiere pro Woche genehmigt, gegen heftigen Widerstand aus der Bevölkerung. „Da verwundert es nicht, wenn der Tierschutz auf der Strecke bleibt. Die Arbeiter stehen unter großem Zeitdruck.“ Eigentlich müssten bei jedem Schlachtvorgang Tierärzte anwesend sein. „Es ist für mich unverständlich, wie es passieren kann, dass die Tiere aus der Betäubung wieder aufwachen und dann lebend im Brühbad landen“, so Rosi Steinberger.
Es sei schockierend genug, dass der Landshuter Schlachthof eine Ausnahmeregelung für die Betäubungszeit bekommen habe. Laut einer grünen Anfrage (Anlage) und vertraulichen Informationen dürfen zwischen Betäubung und Entblutungsschnitt 90 statt 20 Sekunden liegen. „Es wird also der Tierschutz umgangen, um die Tiere dem Produktionsprozess anzupassen.“
Hier wie auch bei auftretenden Hygienemängeln müssten die Kontrolleure sofort tätig werden. Rosi Steinberger: „Verstöße gegen das Tierschutz- und Arbeitsschutzgesetz müssen sofort geahndet und Schädlinge gründlich und nachhaltig bekämpft werden. Wenn es sein muss, muss eben auch mal der Betrieb zugesperrt und eine gründliche Desinfektion angeordnet werden. Der Verbraucherschutz muss an erster Stelle stehen.“