Bayern-Boss Karl-Heinz Rummenigge (58, Foto) hat einen Strafbefehl des Landshuter Amtsgerichts über 250.000 Euro wegen Steuerhinterziehung akzeptiert und bereits bezahlt. Damit ist der Vorstandsvorsitzende der FC Bayern München AG vorbestraft. Das berichtet FOCUS online heute. Am 28. Februar 2013 hat der "Promi" auf dem Rückflug von Katar zwei Luxusuhren nicht verzollt.
Der Richter am Amtsgericht hat den Tagesverdienst des bekannten Bayern-Managers auf 1.785 Euro ("täglicher Betrag zur freien Verfügung") taxiert und 140 Tagessätze festgesetzt. Somit errechnet sich die Gesamtsumme von 250.000 Euro, die Rummenigge bereits Ende Oktober bezahlt hat. "Der Strafbefehl ist rechtskräftig", so die Landshuter Oberstaatsanwaltschaft dem FOCUS gegenüber. Damit sei der Münchner Bayern-Boss "vorbestraft".
Karl-Heinz Rummenigge wollte an jenem 28. Februar am Münchner Flughafen durch den grünen Ausgang ("nichts zu verzollen") gehen. Doch aufmerksame Beamte fanden in Rummenigges Handgepäck zwei hochwertige Rolex-Uhren. Die Behauptung von Rummenigge, der sich zur Verwunderung vieler begeistert über die Bewerbung des Wüstenstaates für die Aurichtung der Fußball-WM 2022 geäußert hatte, ein Freund hätte ihm die Uhren geschenkt, schützten den "Promi" nicht vor der Strafe.
Ab 10. März 2014 muß sich ja der Präsident der FC Bayern München, Ulli Hoeneß (61), vor Gericht wegen Steuerbetrugs verantworten.