Landshut (01.08.2017) Am 27. Juli 2017 besuchte die Bundestagsabgeordnete Gudrun Zoller das Katholische Jugendsozialwerk (KJSW) Landshut und informierte sich bei Gesamtleiter Ludwig Weber über die vielfältigen Angebote der Einrichtung. Im Bild links Kathrin Strasser, Bereichsleiterin im Jugendwohnheim Landshut, Ludwig Weber, Gesamtleiter des Katholischen Jugendsozialwerks Landshut und Gudrun Zollner (MdB).
Das Katholische Jugendsozialwerk betreibt als größter Jugendhilfeträger in Stadt und Landkreis Landshut seit 60 Jahren ein Jugendwohnheim mit rd. 170 Plätzen in Landshut. „Wir tragen mit unserem Angebot zur Chancengerechtigkeit auf dem regionalen Ausbildungsmarkt bei, ermöglichen Jugendlichen aus ländlichen Bereichen den Besuch der Landshuter Berufsschulen und tragen so zur überregionalen Fachkräftesicherung von morgen bei.“ so Ludwig Weber, Gesamtleiter des KJSW Landshut.
Einrichtungen des Jugendwohnens bieten für Jugendliche zwischen 14 und 27 Jahren Unterkunft, Verpflegung und sozialpädagogische Begleitung.
In ganz Deutschland stellen mehr als 550 Jugendwohnheime möblierte Einzel- oder Doppelzimmer zur Verfügung, die jedes Jahr von mehr als 200.000 jungen Menschen genutzt werden.
Eine individuell abgestimmte Begleitung unterstützt die Jugendlichen dabei, im neuen Alltag zurecht zu kommen, Kontakt zu anderen Jugendlichen zu
finden und die Ausbildung bzw. den Berufsalltag erfolgreich zu meistern.
In der Sitzung des Bundeskabinetts vom 18. April 2017 wurde eine Kabinettsvorlage zur Reform des SGB VIII beschlossen. Am 19. Mai 2017 fand im
Deutschen Bundestag die erste Lesung des „Gesetzentwurfs zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen - KJSG“ statt. Zu diesem Zeitpunkt völlig
überraschend ist dort eine massive Veränderung der Formulierung des § 13 Abs. 3 SGB VIII – Jugendwohnen – aufgenommen worden.
Durch diese Änderungen hätten künftig keine minderjährigen und volljährigen Auszubildenden dieses Angebot der Jugendhilfe nutzen können. Die
Förderung der Mobilität von jungen Menschen, die sozialpädagogische Begleitung benötigen, wäre faktisch abgeschafft.
Dies hätte vor allem diejenigen Auszubildenden benachteiligt, die dauerhaft in einer fernen Stadt ihre Ausbildung absolvieren aber auch die vielen
Blockschüler, die zur Beschulung auf die Leistungen der Jugendwohnheime angewiesen sind.
Die Chance vieler junger Auszubildender auf einen erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung wäre massiv beeinträchtigt worden.
Das Angebot der Jugendwohnheime wäre künftig auf diejenigen jungen Menschen beschränkt worden, die einer besonderen sozialpädagogischen Förderung bedürfen und z.B. an Maßnahmen der Jugendberufshilfe teilnehmen.
Diese Maßnahmen können von Jugendämtern, Arbeitsagenturen und Jobcentern im Einzelfall finanziert werden. Diese Zielgruppe ist jedoch nur sehr selten und nur in besonderen Ausnahmefällen Bewohner von Jugendwohnheimen. Im Jugendwohnheim Landshut gab es in den letzten Jahren keine Bewohner dieser Zielgruppe.
Damit wäre die Zukunft der Jugendwohnheime, damit auch die Zukunft des Jugendwohnheims Landshut völlig offen gewesen.
Das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde am 30. Juni 2017 in kurzer nächtlicher Sitzung im Deutschen Bundestag beschlossen.
Die von der Bundesregierung ins Gesetzgebungsverfahren eingebrachten Veränderungen im § 13 Abs. 3 SGB VIII – Jugendwohnen – konnten hier nach intensivem und breitem Protest vieler Betroffener abgewendet werden. MdB Zollner hat sich im Bundestagsausschuss für Familie, Frauen, Senioren und Jugend erfolgreich dafür eingesetzt, dass das Jugendwohnen in seiner jetzigen Form erhalten bleibt.
Ursprünglich sollte das Gesetz am 7. Juli 2017 im Bundesrat verabschiedet werden, wurde dort allerdings kurzfristig von der Tagesordnung genommen und kann frühestens wieder in der Sitzung am 22. September 2017 aufgerufen werden.
Ob der § 13/3 SGB VIII geändert wird oder ob er bleibt wie bisher ist derzeit weiter offen. „Ich bin Ihnen deshalb auch im Namen aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr für Ihren weiteren Einsatz dankbar, damit Jugendwohnen auch künftig in der bewährten Form erhalten bleiben kann.“ so Ludwig Weber.