Raketen, Kracher und Co dürfen von Händlern nur in begrenzten Mengen, an zulässigen Orten und keinesfalls zusammen mit anderen gefährlichen, zum Beispiel leicht entzündlichen, Stoffen gelagert werden. Die Gewerbeaufsicht der Regierung von Niederbayern kontrolliert ab jetzt die Lagerung von Feuerwerkskörpern in den Geschäften der ganzen Region.
Beim Verkauf vom 29. bis 31. Dezember dürfen keine Feuerwerkskörper an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Auch das prüft die Gewerbeaufsicht. Kontrollen sind wichtig, da immer wieder Billigböller aus Osteuropa auf den Markt gelangen. Diese Billigware, die häufig von Privatpersonen illegal eingeführt wird, enthält oft ein Vielfaches der zulässigen Sprengstoffmenge.
Aber auch zugelassene Feuerwerkskörper enthalten explosions-gefährliche Stoffe, die beim falschen Umgang zu schwerwiegenden Verletzungen vor allem im Gesicht und an den Händen führen können.
"Feuerwerkskörper haben in den Händen von Kindern und Jugendlichen nichts zu suchen", sagt Regierungspräsident Heinz Grunwald. "Zu groß ist die Verletzungsgefahr und schnell kann eine schöne Silvesterfeier im Krankenhaus enden. Deswegen ist es besonders wichtig, dass Eltern bei diesem Thema sensibilisiert werden und so Schlimmeres verhindern können."