Im Bild von links Bürgermeister Alfred Holzner (Rottenburg), MdL Hubert Aiwanger und Bürgermeister Ludwig Robold (Ergoldsbach).
(3.11.2016) Wird ein junger, unbegleiteter Flüchtling volljährig, fällt die Zuständigkeit für die Betreuungskosten der Jugendhilfe vom Freistaat auf die Bezirke. Die Bezirke, und über die Umlage auch die Landkreise und Gemeinden müssen dann die Kosten für die Betreuung aufbringen.
"Diese Last von über 700 Millionen Euro in Bayern pro Jahr dürfen Land und Bund den Gemeinden nicht auflasten", so Aiwanger im Gespräch mit den Bürgermeistern Alfred Holzner (Rottenburg) und Ludwig Robold (Ergoldsbach). Beide Bürgermeister sind sich einig: "Die Staatsregierung muss hier den Gemeinden unter die Arme greifen, es kann nicht sein, dass sich der Staat aus der Verantwortung zieht und die Kosten auf die Gemeinden verlagert."
Die FREIEN WÄHLER haben dazu bei den laufenden Haushaltsverhandlungen den Antrag eingebracht, dass der Freistaat die Gemeinden hier finanziell entlasten muss. "Derzeit bleiben die Folgekosten der Zuwanderung von besonders betreuungsbedürftigen Flüchtlingen bei den Gemeinden hängen. Die Gemeinden brauchen ihre knappen Finanzen aber für viele andere Zwecke vor Ort, da darf es keine Abstriche geben!" so Aiwanger, der ein Entgegenkommen der Staatsregierung einfordert.
Im Jahr 2015 kamen laut Sozialministerium über 16.000 unbegleitete Ausländer nach Bayern. Bis Ende August 2016 sind über 4.200 aufgenommen worden.