Nur 72 der 126 Grundschüler im Sprengel St. Nikola besuchen die Schule
Landshut (11.05.20179 Mit Überraschung erfährt die Grüne Stdtratsfraktion (7 Mitglieder) aus der Presse, dass die Sanierung der Grund- und Mittelschule St. Nikola bereits abgeschlossen ist bzw. in Kürze abgeschlossen sein wird. Lediglich der Neubau der Turnhalle stehe noch aus. Abgesehen davon, dass damit nur eine Grundsanierung, aber keine Generalsanierung wie etwa bei der Carl-Orff- Schule erfolgen wird, ist damit in keiner Weise die Position des Staatlichen Schulamtes berücksichtigt.
Im Schreiben des Schulamts vom 10.2.2016 an das Stadtschulamt heißt es: Neben einer Sprengeländerung „wären eine umfassende Sanierung sowie die Schaffung neuer Räume für besondere pädagogische Angebote grundlegende Voraussetzung für den weiteren Bestand der Grundschule St. Nikola.“
Die Grüne Fraktion hat sich seit Beginn der Diskussionen für den weiteren Bestand der Nikolaschule eingesetzt, zeitweise auch gegen Kritik aus dem Schulbereich. Sie sieht die wirklichen Probleme der Schule mit einer schlichten Grundsanierung in keiner Weise gelöst. Wo diese Probleme liegen, zeigt ein Blick auf die Zahlen. Im Schuljahr 2016/2017 wohnen 126 grundschulpflichtige Kinder im Sprengel St. Nikola. Nur 72 von ihnen besuchen ihre eigene Sprengelschule. Da wird die vom Staatlichen Schulamt mehr als deutlich angesprochene Gefahr für den dauerhaften Bestand der Schule mit einer schlichten Grundsanierung nicht zu beheben sein. So erfreulich das bisher Geschehene für die Schule ist, auf weite Sicht genügt es nicht, den Brandschutz zu ertüchtigen und die Wände neu zu streichen, so Stadträtin Hedwig Borgmann.
Wem es wirklich ernst ist mit dem dauerhaften Erhalt der Grundschule St. Nikola, der wird sich der Sicht des Staatlichen Schulamtes nicht verschließen können. Deshalb muss über die noch ausstehende Generalsanierung hinaus ernsthaft die Schaffung der aus pädagogischer Sicht erforderlichen Räume angegangen werden. Die Grüne Fraktion fordert jetzt in einem Antrag, für die Schaffung der erforderlichen neuen Räume in Abstimmung mit dem Staatlichen Schulamt ein Raumprogramm zu entwickeln, den dafür erforderlichen Kostenrahmen zu ermitteln und alle bestehenden Fördermöglichkeiten zu erkunden.