Landshut (27.06.2017) Der Vortrag findet am Samstag, 1. Juli, um 15 Uhr im Bauzunfthaus statt. Eintrit frei. Hauptzugang von der Wittstraße aus. - Die offizielle Registrierung der „Landshuter Hochzeit 1475“ auf der bayerischen Liste des immateriellen Kulturgutes stellt die Verantwortlichen und Akteure der Reinszenierungen des historischen Geschehens von 1475 vor eine neue Situation: Was bislang von Spiel- und Mitspielfreude, vom Spaß am Vergnügen getragen war, wird nunmehr zur Plicht, über dessen Befolgung das bayerische Kultusministerium wacht.
Es handelt sich um die immer wieder von Neuem zu bewahrenden vier von fünf Kriterien, die die UNESCO-Komission für das „World intangible Heritage“ definiert hat: „Einzigartigkeit“, „Authentizität“, „Integrität“ als allgemeine, sprachlich überlieferte „Traditionen“, „musikalische und darstellende Künste“, u. a. „Feste“, „Umgang mit der Natur und dem Universum“ (für die „Landshuter Hochzeit nicht zutreffend), „traditionelle Handwerkstechniken“ als spezielle.
Die „Landshuter Hochzeit“ war kein bayerisch-territoriales Ereignis, sondern zumindest ein europäisches. Und der Adressat des Antrages auf eine offizielle Registrierung war die UNESCO; z. Z. befindet sich die Reinszenierung auf der „Warteliste“. Inzwischen sind die materiellen Lasten derselben enorm gewachsen. Unverbindliche Empfehlungen für eine trägerschaftliche Umstrukturierung der Verantwortlichkeiten haben zwei Ziele: die Verlagerung der Verantwortlichkeit zugunsten einer Lastenverteilung auf breitere Schultern in Form von Einzelvereinen unter dem Dach der „Förderer“; Garantie einer Kontinuität der Pflege von Teilen der Reinszenierungen über die Vierjahrespausen hinweg.
Der Vortrag ist für alle Mitglieder und interessierten Besucher kostenfrei.