Landhut (05.07.2017) Beim Schülergericht sprechen Jugendliche im Auftrag der Landshuter Staatsanwaltschaft über Gleichaltrige Sanktionen aus. Das Schülergericht arbeitet in Landshut seit Oktober 2010 und hat mittlerweile über 160 Fälle verhandelt.
Es werden ausschließlich aufgeklärte Fälle verhandelt. In der Regel handelt es sich um Fälle wie Diebstahl, Missbrauch von Ausweispapieren, Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zu Körperverletzung oder Beleidigung.
Die Sanktionen reichen von Entschuldigungen, Reflexionsaufsätzen, Anfertigen von Bildergeschichten zum Hergang der Tat, bis hin zur Verhängung von Sozialstunden. Der Kreativität der Schülerrichter ist hier kaum eine Grenze gesetzt. Derzeit engagieren sich 26 Jugendliche als Schülerrichter.
Die Staatsanwaltschaft führt die Schülerrichter in das Jugendstrafrecht und den Verlauf von Jugendgerichtsverhandlungen ein. Die Schüler erhalten durch die Sozialpädagogen des Katholischen Jugendsozialwerks eine Schulung (unter anderem zur Gesprächsführung u.ä.) und werden bei der Urteilsfindung in den Sitzungen beraten. Jugendliche, die sich für diese spannende ehrenamtliche Tätigkeit als Schülerrichter interessieren, müssen zwischen 14 und 21 Jahre alt und straffrei sein. Um ein Zertifikat zu erhalten, ist es nötig, mindestens ein Jahr teilzunehmen.
Die Anmeldefrist läuft noch bis 07. August Informieren kann man sich bei Andreas Bach, Tel. 0871-92343 28 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Einen Flyer zum Schülergericht gibt es auf www.kjsw-landshut.de unter Downloads.