Landshut - pm (10.03.2020) Das Bayerische Gesundheitsministerium hat am Samstag im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus und dem Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Coronavirus-Allgemeinverfügung zum Besuch von Schulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Heilpädagogischen Tagesstätten für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten wie Südtirol erlassen.
Demzufolge dürfen Schüler und Kindergartenkinder zum Beispiel nach ihrer Rückkehr aus Südtirol für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung gehen.
Südtirol ist am Donnerstagabend vom Robert Koch-Institut als Coronavirus-Risikogebiet eingestuft worden.
Die vollständige Pressemitteilung des Gesundheitsministeriums finden Sie hier
Die Allgemeinverfügung gilt auch für Vereinssport in Schulturnhallen.
Nach der Allgemeinverfügung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 7. März dürfen Kinder, die sich in den Faschingsferien in Risikogebieten aufgehalten haben, „für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet keine Schule, Kindertageseinrichtung, Kindertagespflegestelle oder Heilpädagogische Tagesstätte betreten“.
Dies bedeutet somit auch, dass diese Kinder nicht an Sportangeboten von Vereinen teilnehmen dürfen, die in einer Schulturnhalle stattfinden.
Es liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten, diese Vorgaben der Allgemeinverfügung einzuhalten. „Es ist ausdrücklich keine Aufgabe der Träger bzw. des eingesetzten Personals“ (damit also auch der Sportvereine) „gezielt durch Nachfragen zu erforschen, ob Kinder sich in einem Risikogebiet aufgehalten haben“, heißt es in der Allgemeinverfügung weiter.
Generell ist für die von den Kriterien der Allgemeinverfügung betroffenen Kinder angeraten, sich zu Hause aufzuhalten.
UPDATE:
Änderung der Risikogebiete: Ganz Italien
Das Robert-Koch-Institut hat die Einschätzung hinsichtlich der Risikogebiete verändert. Nun sind nicht mehr einzelne Regionen Italiens, sondern das gesamte Land als Risikogebiet eingestuft. Ebenso wurde der Iran hinzugefügt (bisher nur einzelne Provinzen).
Diese Ausweitung hat natürlich im Zusammenhang mit der vom Bayerischen Gesundheitsministerium herausgegebenen Allgemeinverfügung Auswirkungen auf Schulen und Kindertagesstätten.
Somit gilt für Ferienrückkehrer aus ganz Italien, dass Schüler und Kindergartenkinder nach ihrer Rückkehr aus einem Risikogebiet für 14 Tage nicht in die Schule bzw. Einrichtung dürfen.
Wenn also zum Beispiel ein Schulkind am Ende der Faschingsferien aus einem Risikogebiet nach Bayern zurückgekehrt ist, darf es bis einschließlich Freitag, 13. März nicht in die Schule bzw. Einrichtung gehen.
Aktuelles: Bericht aus der Kabinettsitzung vom 10.März: https://www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-10-maerz-2020/
Aufgrund der aktuellen Entwicklungen zum neuartigen Coronavirus möchten wir Sie zudem auf das Merkblatt: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2 der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hinweisen sowie auf nachfolgende Information:
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