Landkreis Landshut - pm (03.12.2021) Schon immer ist die vorweihnachtliche Adventszeit für alle Altersgruppen etwas Besonderes. Leider können in diesem Jahr, wie schon im Vorjahr, pandemiebedingt Weihnachtsmärkte, Weihnachtsfeiern und viele andere Veranstaltungen, die mit der Vorweihnachtszeit eng verbunden sind, nicht stattfinden.
Die Brauchtumspflege ist während des aktuellen Pandemie-Geschehens eine Herausforderung. Gerade auch das Nikolausbrauchtum ist mit der Vorweihnachtszeit eng verbunden. Fest steht, dass die Nikolausbesuche in der altbekannten Weise auch 2021 nicht stattfinden können. Das Landratsamt Landshut hat deshalb wie die anderen niederbayerischen Landkreise versucht, eine Empfehlung zu erarbeiten, unter welchen Maßgaben die regionalen Traditionen rund um den Nikolaustag in diesem Jahr möglich sein können.
Wichtig ist, dass alle Beteiligten für den Schutz der Bevölkerung und die gegenseitige Rücksichtnahme einstehen, um ein weiteres Ansteigen der Infektionszahlen, gerade auch im privaten Bereich, zu vermeiden.
Das Infektionsgeschehen im Landkreis und im gesamten bayerischen Raum ist zwar seit wenigen Tagen etwas rückläufig, aber nach wie vor hoch. Die besorgniserregende Situation in den Kliniken und die damit verbundenen Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems machen leider auch in diesem Jahr besondere Regelungen für Veranstaltungen notwendig.
Das Landratsamt Landshut spricht folgende Empfehlung für die Durchführung des Nikolausbrauchtums aus:
- Der Besuch des Nikolaus innerhalb von gottesdienstlichen Feiern ist gestattet.
- Weihnachtsmärkte sind untersagt, somit entfällt auch der traditionelle Besuch des Nikolauses im Rahmen derartiger Veranstaltungen.
- Erlaubt ist, dass der Nikolaus mit seinen Begleitern durch die Straßen geht und im Vorbeigehen Grußbotschaften übermittelt oder kleine Geschenke überreicht.
- Private Nikolausbesuche in den Häusern bzw. in privaten Räumlichkeiten sind auf Grund des aktuellen Pandemiegeschehens im Landkreis im Rahmen der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (2 Hausstände, max. 5 Personen) möglich. Sie sollten aber am Besten im Freien (z.B. Garten) unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften stattfinden.
- Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern ist zu beachten.
- Eine freiwillige Selbstverpflichtung der Brauchtumsdarsteller im Rahmen der 2-G-plus-Regel wird empfohlen.
- Ansammlungen größerer Menschenmengen sollen im privaten Bereich vermieden werden.
- Die Anzahl der gemeinsam zu den Hausbesuchen gehenden Brauchtumsdarsteller sollte sich auf möglichst wenige Personen (max. 2 Aktive) beschränken.
- Keine Teilnahme von Personen mit Covid-19-typischen Krankheitssymptomen.
- Im Übrigen gelten die Regelungen der 15. BayIfSMV.
- Verantwortlich für die Einhaltung und Beachtung der geltenden Hygienevorschriften sind der Veranstalter sowie die gastgebende Familie.
Landrat Peter Dreier bedauert es sehr, dass ein weiteres Jahr die Brauchtümer in der Weihnachtszeit nicht wie vor der Pandemie begangen werden können: „Aber die aktuelle Situation fordert uns nochmal alle – gerade in der jetzigen, schwierigen Phase braucht es mehr Umsicht und Rücksicht aufeinander denn je.“