Die Fernsehübertragungen der Fußball-WM vom 12. Juni bis 13. Juli sind wegen der Zeitverschiebung zum Teil erst nach 22 Uhr (Beginn der Nachtruhe) beendet. Sollen diese im öffentlichen Bereich stattfinden (Public Viewing), müssen Regelungen für die Zeiten nach 22 Uhr getroffen werden. Hierzu hat die Bundes- regierung eine Verordnung erlassen.
Sie liefert die rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die erwaltungsbehörden Ausnahmen zulassen können.
Die Stadt Landshut hat daraus folgende Regelung getroffen: Bei der Vorrunde werden öffentliche Übertragungen bis 23 Uhr, ab dem Achtelfinale bis 24 Uhr genehmigt (bei Spielverlängerung bis Spielende).
Soll die Übertragung in einem Gaststättenfreibetrieb stattfinden, ist das Fernsehgerät innerhalb der konzessionierten Freibewirtungsfläche der Gaststätte aufzustellen. Das zusätzliche Aufstellen von Tischen und Stühlen und eine damit verbundene Erweiterung der Freibewirtungsfläche sind nicht erlaubt.
Trotz dieses festgesetzten Zeitrahmens muss die Stadt in jedem Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Schutz der Nachtruhe der Nachbarschaft und dem öffentlichen Interesse an den Übertragungen vornehmen. Dazu ist es erforderlich, dass der Stadt die geplanten Übertragungen bekannt sind.
Deswegen bittet die Stadt Landshut die Betriebe, die ein öffentliches Public Viewing veranstalten wollen, um eine kurze schriftliche Anzeige. Diese soll den Ort, an dem der Fernseher aufgestellt werden soll, die Spiele, die übertragen werden und die erwartete Anzahl der Besucher enthalten.
Die Anzeige ist bis zum Beginn der WM an das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt zu richten und entweder per E-Mail an HYPERLINK "mailto:Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!" Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Telefax an 881786 zu übermitteln.