(13.04.2016) - Die Landshuter Hochzeit von 1475 wird vom Freistaat Bayern für das Bundesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes vorgeschlagen. „Es war nicht einfach“, gesteht Helmut Radlmeier, Mitglied im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst im Bayerischen Landtag. Nicht weniger als 26 Bewerbungen aus ganz Bayern hätten dem Ausschuss vorgelegen.
Lediglich vier davon wurden nun von einem Expertengremium als Bewerber nominiert. „Es hat viel Überzeugungsarbeit gekostet. Umso schöner ist es, dass sich die Fürstenhochzeit durchgesetzt hat. Sie verbindet auf einzigartige Weise die vielen unterschiedlichen Ausdrucksformen unseres Kulturerbes in einer einzigartigen historischen und vor allem authentischen Darbietung“, so Radlmeier.
Bereits im Oktober 2015 wurde die LaHo als eine der ersten 13 Bräuche, Traditionen und Handwerkstechniken, die als besonders schützenswert gelten, in das Bayerische Landesverzeichnis für das immaterielle Kulturerbe aufgenommen. „Mit der Nominierung für das bundesweite Verzeichnis nimmt unsere LaHo nun den nächsten Schritt“, freut sich Radlmeier. „Ich hoffe, dass die Deutsche Kultusministerkonferenz und die deutsche Unesco-Kommission der bayerischen Empfehlung folgt und die Landshuter Hochzeit zum immateriellen Kulturerbe Deutschlands erklärt“, so der Abgeordnete. Ebenfalls nominiert wurden das Feldgeschworenenwesen als bayernweite Tradition, der Further Drachenstich und die Osingverlosung aus Mittelfranken.