Landshut (05.01.2017) Nach dem Feiertag Heilig Drei Könige endet für viele Haushalte die Weihnachtszeit und die Entsorgung des Christbaumes steht an. Daher weist die Stadt Landshut darauf hin, dass die Christbäume entweder bequem über einen der 41 im gesamten Stadtgebiet aufgestellten Sammelcontainer für Grüngut entsorgt oder im Frühjahr dem Hackgutabholdienst bereitgestellt werden können.
Die relativ frischen Bäume dürfen nicht als Brennholz verwendet werden.
Die Standorte der Grüngutcontainer und die Termine des Hackgut-Abholdienstes sind in der Umweltfibel 2017 aufgeführt, die im Dezember an alle Haushalte verteilt wurde. Alternativ können die Termine und Standplätze auch auf der Internetseite der Stadt Landshut unter www.landshut.de, Rubrik Natur-Umwelt/Abfall abgerufen werden. Für die hochwertige Verwertung der Bäume müssen sie vollständig abgeschmückt sein. Lametta, Wachsreste und sonstiger Schmuck sind nicht kompostierbar oder können Schadstoffe enthalten und würden die Produktion von hochwertigen Qualitätskomposten behindern.
Auch wenn der Baum schon Nadeln verliert, ist er als Brennmaterial aufgrund der zu hohen Feuchte völlig ungeeignet. Das feuchte Holz führt bei der Verbrennung zu erheblichen Rauchentwicklungen mit entsprechenden Feinstaubbelastungen. Die gesundheitsgefährdenden Rauchgase belästigen nicht nur den Nachbarn, sondern belasten auch die Luft im eigenen Wohnzimmer. Daher ist die Verbrennung der „frischen“ Bäume in Kachelöfen und Kaminen nicht erlaubt. Als Brennmaterial in der Hausfeuerung dürfen nur schadstofffreies getrocknetes Holz, Holzbriketts oder Pellets verwendet werden. Unter optimalen Bedingungen ist Holz in der Regel erst nach mindestens zwei Jahren ausreichend trocken.
Bei Fragen steht das Umwelttelefon der Stadt Landshut unter Telefon 0871-881600 zur Verfügung.