Landshut (10.01.2018) Die Stadt Landshut hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Energiezentrale durch die Errichtung und den Betrieb eines zusätzlichen Energiegebäudes mit vier Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen) der Antragstellerin BMW AG, Ohmstraße 2, 84030 Landshut, mit Bescheid vom 2. Januar 2018 erteilt. Die ursprüngliche Anlagengenehmigung sah eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 49,5 Megawatt vor. Im Jahr 2016 wurde die Erweiterung der Gesamtfeuerungswärmeleistung um 38,68 Megawatt angezeigt. Somit ergibt sich nun insgesamt eine Gesamtfeuerungswärmeleistung von 88,2 Megawatt.
Eine Ausfertigung dieses Bescheids mit den dazugehörigen Unterlagen liegt in der Zeit von Dienstag, 16. Januar, bis einschließlich Montag, 29. Januar, im Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29a, Zimmer 418 (4. Stock) zur Einsicht aus. Öffnungszeiten sind montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr.
Die Zustellung des Bescheids an Dritte wird gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes durch eine öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Landshut ersetzt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Der Bescheid kann jedoch von Dritten bis zum Ablauf der Klagefrist schriftlich oder auf elektronischem Wege angefordert werden.
Die Bekanntmachung sowie der vollständige Bescheid ist auf der städtischen Internetseite unter www.landshut.de/portal/natur-umwelt/umweltschutz/industrieemission zu finden.