Aufgrund der anhaltenden Frostperiode sind stehende Gewässer im Stadtgebiet zugefroren; zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nutzen dies zur Freizeitbetätigung auf dem Eis. Die Stadt Landshut warnt aber davor, solche Eisflächen zu betreten - es besteht Lebensgefahr. Die oftmals ge- schlossenen Eisdecken bieten nur eine trügerische Sicherheit.
Das Eislaufen auf öffentlichen Gewässern beziehungsweise das Betreten gefrorener Seen, wie beispielsweise im Naherholungsgebiet Gretlmühle, ist daher strikt verboten. Entsprechende Schilder weisen darauf hin. Die Eisschicht kann stellenweise zu dünn sein – aufgrund der geringen Tragfähigkeit kann es zu unvorhersehbaren Einbrüchen kommen. Die Stadt Landshut appelliert eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, die Verbotsschilder zu befolgen. Vor allem Eltern werden darum gebeten, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen und ihre Kinder entsprechend auf das Betretungsverbot von solchen Eisflächen hinzuweisen. Die Stadt Landshut übernimmt keine Haftung bei Unfällen.