Wir wollen Frauen, die Opfer von Gewalt wurden, besser unterstützen und schützen. Deshalb forderten wir mehr Geld für Frauenhäuser, in denen die Frauen mit ihren Kindern Zuflucht finden“, so die Pfeffenhausener Abgeordnete Ruth Müller zum Antrag der SPD-Landtagsfraktion im Bayerischen Landtag.
Dadurch sollten die Förderungen von Maßnahmen zum Abbau der Gewalt gegen Frauen und Kinder im Haushaltsjahr 2016 um 481.700 Euro auf 2,4 Mio. Euro erhöht werden sollte. Der Staatszuschuss für Frauenhäuser, so auch für Landshut, sei seit 2009 unverändert, kritisiert Müller.
„Der CSU-Regierung scheint das Schicksal der Frauen egal zu sein. Unser Antrag zur finanziellen Unterstützung der bayerischen Frauenhäuser wurde am Mittwoch im Bayerischen Landtag abgelehnt“, stellte Ruth Müller mit Bedauern fest und verwies auf den Zuschussbedarf bei den Landshuter Frauenhäusern. „Der Staatszuschuss liegt für Landshut seit 2009 unverändert bei 20.250 Euro“. Eine Steigerung der Förderung um 25 Prozent sei dringend notwendig, da die von Gewalt betroffenen Frauen und Kinder verlässliche Hilfs- und Unterstützungsangebote brauchen und die Aufgaben der Einrichtungen stetig anwachsen, auch in Landshut. Dass dies nicht nur die Landtags-SPD so sieht, machte auch die Diskussion am Montag im Kreisausschuss deutlich: für einen höheren Zuschuss wollen auch die niederbayerischen Landräte kämpfen.
Mit den bisherigen Mitteln könnten die Einrichtungen ihre notwendigen Aufgaben nicht mehr erfüllen. Das bedeute im Einzelnen, dass für Investitionskosten den Frauenhäusern bisher keinerlei Finanzmittel zur Verfügung stehen. Häufig könnten nicht einmal dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen und Ersatzbeschaffungen durchgeführt werden. Hauswirtschaftliche Leistungen der Frauenhäuser (Reinigung, Hausmeister, Handwerker etc.) müssten aus Spenden finanziert werden und könnten oft kaum aufgebracht werden. „Hierfür ist eine dringende Aufstockung notwendig“, so Müller.
Auch im Bereich der Personalausstattung der Frauenhäuser müssten mehr Erzieherinnen und Erzieher für die Betreuung der Kinder eingestellt werden können. „Die bestehende Stellenzahl wurde in den vergangenen Jahren nicht dem tatsächlichen Bedarf angepasst“, ergänzt Müller ihre Ausführungen.
Von großer Bedeutung für Frauen in Not ist eine bei den Frauenhäusern angesiedelte professionelle Beratung, die von ausgebildetem Personal durchgeführt werden muss. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen leisten eine wichtige Arbeit an dieser Stelle, aber mit professionellem Personal könnten viele von Gewalt betroffene Frauen durch gezielte Beratung über ihre Rechte und Möglichkeiten des Schutzes in ihrem bisherigen Lebensraum verbleiben.
„Der Staat hat dafür Sorge zu tragen, dass er seiner Schutzfunktion für die Bürgerinnen und Bürger umfassend gerecht wird. Frauenhäuser sind eine Notwendigkeit, da die Gewalt gegen Frauen sowie deren Kinder nicht abnimmt“, so Ruth Müller, die in der SPD Landtagsfraktion auch stellvertretende frauenpolitische Sprecherin ist.
Dies wird einmal mehr auf drastische Weise durch die Studie „Gewalt gegen Frauen: eine EU-weite Übersicht“ der Europäischen Agentur für Grundrechte (FRA) verdeutlicht. Danach haben 33 Prozent der Frauen in der EU zwischen 15 und 74 Jahren bereits körperliche und/oder sexuelle Gewalt erlitten. In Deutschland liegt der Wert sogar bei 35 Prozent.