Landshut (20.10.2016) Am Sonntag, 23. Oktober, wählen Landshuts Bürger erneut: Mit ihrer Stimme entscheiden sie, ob Helmut Radlmeier oder Alexander Putz in einer Stichwahl die Nachfolge von Oberbürgermeister Hans Rampf am 1. Januar 2017 antreten wird. Das Wahl-Prozedere gleicht dem ersten Wahlgang. Die Benachrichtigungskarte, die insgesamt 54.500 Wahlberechtigte bereits zur OB-Wahl am 9. Oktober erhielten, gilt auch zur Stichwahl.
Darin sind der Stimmbezirk und der Abstimmungsraum angegeben, in dem die Stimmberechtigten zur Stichwahl am 23. Oktober abstimmen können. Am Wahltag sind die 60 Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Mitzubringen ist die Wahlbenachrichtigungskarte oder ein gültiger Ausweis beziehungsweise der Reisepass.
OB-Stichwahl: Am 23. Oktober stimmen die Wähler erneut ab.
Wer per Briefwahl wählen möchte:
Für diejenigen, die bereits bei der Anforderung der Briefwahlunterlagen für die erste Wahl am 9. Oktober zudem die Möglichkeit nutzten, auch gleich die Unterlagen für eine mögliche Stichwahl anzufordern: Diese Unterlagen werden derzeit verschickt und müssten bis Ende dieser Woche zugestellt sein. Eine erneute Anforderung ist also nicht notwendig.
Für diejenigen, die die Möglichkeit nicht genutzt haben und nun die Briefwahlunterlagen zur Stichwahl anfordern möchten:
Persönlich: Im Wahlamt der Stadt Landshut, Luitpoldstraße 29, Erdgeschoss, können die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21. Oktober, 15 Uhr, beantragt werden. Hierzu wird die Wahlbenachrichtigungskarte oder der Personalausweis beziehungsweise Reisepass benötigt.
Online: Bis Mittwoch, 19. Oktober, 16 Uhr, bestand online Opens external link in new windowHIER die Möglichkeit, die Unterlagen zu beantragen. Hierzu wurde die Wahlbenachrichtigungskarte benötigt, da die Wählerverzeichnisnummer angegeben werden muss.
Per Post: Selbstverständlich können die Briefwahlunterlagen, wie bisher, mit dem Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auf dem Postweg (in einem ausreichend frankierten Briefumschlag) beantragt werden.
Was tun bei Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte
Wer nicht mehr im Besitz seiner Wahlbenachrichtigungskarte sein sollte, kann trotzdem am 23. Oktober in seinem Wahllokal wählen: Es muss unbedingt der gültige Personalausweis oder Reisepass vorgezeigt werden. Wer per Briefwahl wählen möchte, muss im Wahlamt seinen Personalausweis oder Reisepass bereithalten.
Bei persönlicher Abholung der Briefwahlunterlagen im Wahlamt der Stadt Landshut, Rathaus II, Luitpoldstraße 29, Erdgeschoss – dies ist ab Mittwoch, 12. Oktober, möglich, kann bei Bedarf auch dort der Wahlvorgang in einer Wahlkabine vollzogen werden; die Stimmzettel werden in verschlossenen Kuverts in die Wahlurne gegeben.
Öffnungszeiten des Wahlamts sind montags, dienstags und donnerstags von 7.30 bis 16 Uhr, mittwochs von 7.30 bis 12 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12 Uhr. Am Freitag vor der Wahl, also am 21. Oktober, ist von 7.30 bis 15 Uhr geöffnet.