(4.11.2016) „Das Erlernen eines Instruments darf nicht zum Luxusgut werden“, stellt die Landshuter Landtagsabgeordnete Ruth Müller fest. Leider werden wohl im kommenden Jahr entweder die Elternbeiträge oder die Zuschüsse der Kommunen für die Musikschulen steigen. Denn bei der Haushaltsberatung "Hochschulen, Wissenschaft, Kunst" wurde der SPD-Antrag auf eine Erhöhung um vier Millionen Euro abgelehnt.
Im aktuellen Haushalt sind dafür 17,9 Millionen Euro vorgesehen. Mit der Erhöhung der staatlichen Zuschussquote hätte der Anteil des Freistaats von derzeit elf auf circa 15 Prozent gesteigert werden können. Dies wäre dringend nötig gewesen, da die Staatsregierung, die 2011 noch angestrebt hatte, die Zuschüsse für die Sing- und Musikschulen so zu erhöhen, dass 25 Prozent der Gesamtkosten gedeckt sind, auch nach der jetzigen Erhöhung, weit davon entfernt ist.
Die Folge dieses Beschlusses wird sein, dass entweder die Elternbeiträge steigen oder die Kommunen ihren Anteil erhöhen müssen, denn auch an den Musikschulen gehen Lohnkostensteigerungen nicht spurlos vorüber. „Die Sing- und Musikschulen in Bayern drohen zum Luxusgut für gut situierte Familien und ihren Kindern zu werden oder die Kommunen müssen wieder mehr Geld drauflegen“, erklärt Ruth Müller. Die SPD-Kreistagsfraktion hatte sich bereits bei den Haushaltsberatungen 2015 stark dafür gemacht, in einem zweistufigen Verfahren die Landkreis-Zuschüsse für die kommunalen Musikschulen zu erhöhen, um die Standortkommunen zu entlasten. Im Landkreis Landshut werden also bei den nächsten Haushaltsberatungen die Zuschüsse für die Musikschulen in Vilsbiburg, Rottenburg, Ergolding, Altdorf und Essenbach neu verhandelt werden müssen.
„Wer Musik fördern möchte, muss auf Dauer die Mittel dafür bereitstellen. Denn steigende Elternbeiträge gehen zu Lasten der Kinder, für die eine frühkindliche Musikerziehung ein wichtiger Baustein für die Entwicklung wäre“, so Müller.
Derzeit nehmen wöchentlich 141.850 Schülerinnen und Schüler Unterricht an den 216 bayerischen Musikschulen. Die Kosten hierfür tragen zu 45 Prozent die Eltern (61,3 Millionen Euro) und zu 44 Prozent die Kommunen (60,1 Millionen Euro), während sich der Freistaat mit lediglich elf Prozent (14,73 Millionen Euro) einen schlanken Fuß macht.