Landshut (26.03.2017) Das Schicksal des 22-jährigen Afghanen Morid Mahjur, der nicht nur bestens integriert ist sondern auch einen Ausbildungsvertrag in der Tasche hatte, ihm aber dennoch die Ausbildungserlaubnis nicht erteilt wurde, hat die Landshuter im letzten Jahr tief bewegt.
Morid hat, nach meinem Wissensstand einen Wiederaufnahmeantrag gestellt, ist derzeit in der Erstaufnahme in Deggendorf und kämpft weiter um seine Ausbildungserlaubnis. Mittlerweile hat sich mit der 3+2-Regelung im Bundesintegrationsgesetz die Situation für Geflüchtete ohne sicheren Aufenthaltstitel, die einen Ausbildungsplatz in Aussicht haben zumindest gesetzlich verbessert.
Leider wird diese bundesgesetzliche Regelung in vielen Ausländerbehörden in Bayern so restriktiv angewandt, dass sie faktisch unterlaufen wird.
Wie sich die Situation in Landshut darstellt, das möchte die grüne Stadträtin Sigi Hagl mit der nchstehenden Plenaranfrage von der Stadt genauer wissen.
Der Zugang zu Bildung, Ausbildung und Arbeit ist ein wesentliches Schlüsselelement für die Integration Geflüchteter. Auch aus arbeitsmarktpolitischen Erwägungen ist es mehr als sinnvoll, die Potenziale von Geflüchteten zu nutzen, anstatt sie der Untätigkeit auszusetzen. Das bürgerschaftliche Engagement und die Bereitschaft der Ausbildungsbetriebe sind enorm, um diese Menschen in Ausbildung und Arbeit zu bringen. Doch häufig laufen diese Bemühungen ins Leere, weil den Geflüchteten die Ausbildungs- und Arbeitserlaubnis verweigert wird. Das sorgt für Frustration und Unverständnis bei Helferkreisen und Betrieben. Die Betroffenen bleiben ohne Perspektive zurück.
Durch das Bundesintegrationsgesetz wurde eine gesonderte 3+2-Regelung eingeführt, die den Abschluss einer qualifizierten Berufsausbildung sowie die anschließende Arbeitsaufnahme im erlernten Beruf ermöglichen sollte. Intention des Gesetzes ist es, Geflüchteten im geordneten Rahmen eine neue Perspektive zu eröffnen und zudem der Wirtschaft zusätzliche Fachkräfte zukommen zu lassen.
Immer häufiger werden aus Kreisen der bayerischen Wirtschaft aber auch der FlüchtlingshelferInnen Klagen laut, diese bundesgesetzliche Regelung werde in Bayern zu restriktiv ausgelegt und dadurch unterlaufen.
Die Erteilung einer Ausbildungs- und Beschäftigungserlaubnis durch die zuständige Ausländerbehörde ist stets eine "Ermessensentscheidung".
In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wieviele in Landshut lebende Geflüchtete befinden sich derzeit in einem Ausbildungsverhältnis? Aus welchen Ländern stammen sie und welchen Aufenthaltsstatus haben sie?
2. Wieviele Anträge auf Erteilung einer Ausbildungserlaubnis wurden in den vergangenen drei Jahren beim Ausländeramt der Stadt Landshut gestellt?
3. In wievielen Fällen wurde vom Ausländeramt der Stadt Landshut bisher die sog. 3 +2- Regelung des Bundesintegrationsgesetzes angewandt?
3.1. Aus welchen Ländern kamen die Geflüchteten und welchen Aufenthaltsstatus hatten sie zu diesem Zeitpunkt?
3.2. Waren zum Zeitpunkt der Anwendung der 3+2- Regelung die Betroffenen bereits in Ausbildung?
4. Wie häufig wurde in den letzten drei Jahren vom Ausländeramt der Stadt Landshut ein Antrag auf Ausbildungserlaubnis abgelehnt?
4.1. Flüchtlinge aus welchen Herkunftsländern betraf dies?
4.2. In wievielen Fällen wurden Geflüchteten vom Ausländeramt der Stadt Landshut die Ausbildungserlaubnis verweigert trotz Vorlage eines Ausbildungsvertrages und wenn ja, warum?
4.3. In wievielen und welchen Fällen wurde dieses Ausbildungserlaubnis aufgrund der Bleibeperspektive verweigert?
4.4. Welche negativen Tatbestandsmerkmale waren ansonsten für die Ablehnung ausschlaggebend?
gez.
Sigi Hagl,
Stadträtin - Fraktion Die Grünen