(20.04.2017) Durch eine aktuelle Änderung in der Straßenverkehrsordnung haben die zuständigen Behörden nun Innerorts die Anweisungsmöglichkeit, die Geschwindigkeit auf Tempo 30 zu beschränken. Dies gilt grundsätzlich auf Straßen, die unmittelbar vor Kindergärten und -tagesstätten, -krippen, Horten, allgemeinbildenden Schulen, Förderschulen für geistig und körperlich behinderte Menschen, sowie vor Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern verlaufen.
Die Grünen sehen in Niederbayern besonders im Bereich der Altenheime Nachholbedarf. "Tempo 30 etwa vor Kindergärten ist schon längere Zeit im Fokus und hat sich in den letzten Jahren erfreulicherweise zum Standard entwickelt" sagt Mia Goller und fügt an: "Die Bereiche vor den Altenheimen dürfen hier aber keine Ausnahme sein. Wir fordern die betroffenen Kommunen in Niederbayern auf, hier schnell tätig zu werden."
Grundl ergänzt: "Bei Tempo 30 lassen sich die Straßen leichter überqueren. Auto- und Radverkehr harmonieren besser, denn Tempo 30 erleichtert die Kommunikation zwischen den einzelnen Verkehrsteilnehmern."
Die Straßenverkehrsordnung sieht eine Begrenzung der Tempo-30-Abschnitte auf 300 Meter Länge vor.