Landshut (04.07.2017) Die Betreiber derjenigen Autowaschanlagen, die sich in Gewerbegebieten der Stadt Landshut befinden, sollen ihren Betrieb auch an Sonn- und Feiertagen öffnen dürfen. So lautet ein Anrag von CSU-Stadtrat Maximilian Götzer. Die entsprechenden Genehmigungen sind zu erteilen.
Zur Begründung schreibt Götzer: Bei unterschiedlicher Betrachtung der Standorte (Gewerbegebiete/Wohngebiete) der einzelnen Waschanlagen im Stadtgebiet ergibt sich, dass sich einige der Anlagen nicht in bewohnten Straßenzügen befinden. Da bisher die Öffnung der Waschanlagen an Sonn- und Feiertagen generell nicht gestattet ist, müssen viele Bürger der Stadt an diesen Tagen auf die Anlagen in den Umlandgemeinden ausweichen. Um diese umständliche Fahrerei einzudämmen, sollte es den Landshutern möglich sein, auch im Stadtgebiet Waschanlagen sonntäglich nutzen zu können, sofern eine Belästigung von Anwohnern ausgeschlossen werden kann. Um auch die Störung von Gottesdienstbesuchern zu vermeiden, wäre eine Öffnung der infrage kommenden Anlagen ab 12:00 Uhr sinnvoll.
Für die CSU-Fraktion
gez.
Maximilian Götzer
Stellv. Fraktionsvorsitzender