Landshut (17.10.2017) Mit kritischem Interesse verfolgt die Grüne Fraktion den Gang der Dinge bei dem Projekt Mietvertrag für die Landshuter Tafel gegen Erlaubnis einer Spielhalle, jeweils in dem Gebäude Luitpoldstr. 73 (ehemals Luitpoldcenter). Das Plenum des Stadtrats hat diesem Projekt mehrheitlich bereits am 10. März dem Weg geebnet. Umso mehr erstaunt es die Fraktion, dass wenigstens der Mietvertrag nicht längst abgeschlossen ist. Dies, obwohl die Verwaltung immer behauptet hat, zwischen beiden Projekten bestehe kein kausaler Zusammenhang.
Jetzt beabsichtigt die Verwaltung, die Erlaubnis zum Betrieb der Spielhalle zu erteilen, obwohl vom Eigentümer des Gebäudes dafür noch gar kein Antrag gestellt wurde. Bisher ist lediglich eine baurechtliche Genehmigung beantragt. In einer wahrhaft atemberaubenden Interpretation kommt die Verwaltung zu der Schlussfolgerung, Erlaubnisanträge für die Spielhalle seien nicht gestellt worden, „da der Antragsteller davon ausging, dass dieses Thema im Zuge der baurechtlichen Behandlung bearbeitet wird.“
Da stellt sich natürlich die Frage, warum die Verwaltung – wie es ihre selbstverständliche Pflicht gewesen wäre – den Eigentümer nicht auf seinen Irrtum hingewiesen hat. Die Verwaltung erwartet nun ernstlich, dass das Plenum am kommenden Freitag davon Kenntnis nehmen soll, dass eine Erlaubnis erteilt wird, die bisher noch gar nicht beantragt ist.
Inzwischen beträgt der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand für eine neue Spielhalle zu anderen, bereits bestehenden Spielhallen 500 Meter. Hier befindet sich bereits 420 Meter entfernt eine bestehende Spielhalle. Dennoch will die Verwaltung in Ausübung ihres Ermessens die – noch nicht beantragte – Erlaubnis erteilen.
Für die Grüne Fraktion kommt da wieder der Mietvertrag zu Gunsten der Tafel in Spiel. Sieben Monate nach Beschlussfassung im Stadtrat ist er immer noch nicht abgeschlossen. Das lässt nur die Schlussfolgerung zu, dass dieser Mietvertrag ohne Erlaubnis für die Spielhalle nicht zu kriegen ist. In dieser Konstellation wird auf die Ermessensentscheidung der Verwaltung in sachfremder Weise Einfluss ausgeübt. Mehr als deutlich zeigt sich, dass das Ermessen der Verwaltung erkauft werden soll.
Für die Grüne Fraktion besteht ein rechtlich sauberes Verfahren darin, dass zunächst und endlich der Mietvertrag zu Gunsten der Tafel ohne jeden Vorbehalt abgeschlossen wird. Sodann wird dem Eigentümer anheim gestellt, die erforderlichen Anträge zur Erlaubnis der Spielhalle zu stellen. So sieht sich die Verwaltung bei der Behandlung der Anträge keinen sachfremden Einflüssen auf ihr Ermessen ausgesetzt. Ein sittenwidriges Koppelungsgeschäft kann bei diesem Verfahren vermieden werden.
Zuletzt weist die Grüne Fraktion auf eine aktuelle Stellungnahme des Bayerischen Städtetages zum Problem Ausweitung der Spielgelegenheiten und der Spielsucht der Bevölkerung hin und zitiert daraus: „Die Steuerungsmöglichkeiten nach dem Bauplanungsrecht müssen erhalten und ausgebaut werden“ sowie „Es besteht politischer Konsens, dass die Flut von Spielhallen und Spielgeräten eingedämmt werden muss, um der Spielsucht entgegen treten zu können.“ Von solchen Überlegungen findet sich in der dürren Begründung der Verwaltung für ihre geplante Ermessensentscheidung nichts.