Landshut gw (19.05.2019) Mit zwei Anträgen zum Fällen von Bäumen hatte es der Umweltsenat zu tun, also mit der Befreiung von der Baumschutzverordnung. Bei den Tannenbäumen wegen Wind- und Schneebruch, beim Ahorn wegen Pflasterarbeiten. Dem gaben die Stadträte des Umweltsenats nicht statt.
Im ersten Fall, den Nadelbäumen, wurde argumentiert, dass erst im März eine Fichte im Nachbargrundstück abknickte. Nun wäre der Nachbar bereit gewesen seine beiden Bäume, 25 bis 30 Meter hoch, vorsorglich fällen zu lassen. Hans Ritthaler vom Fachbereich Naturschutz prüfte und stellte fest, dass Douglasien und Tannen deutlicher stabiler sind, als eine Fichte und entgegengesetzt der Windrichtung zum Wohnhaus der Antragsteller stehen.
Im zweiten Fall, dem Bergahorn, möchte der Eigentümer seine Einfahrt neu pflastern und befürchtet, dass dabei die Wurzeln so stark beschädigt werden, dass durch die Wurzeln das Pflaster später angehoben wird.
Auch das sah Hans Ritthaler, der den Baum als gesund einstuft, anders. Er empfiehlt dem Eigentümer zum pflastern eine Fachfirma zu beauftragen, um Wurzelschäden zu vermeiden. Zudem gibt es in dieser kaum Bäume in dieser Größe.
Hans Ritthaler bat die Stadträte „die Linie der Verwaltung mitzutragen und erst dann zu fällen, wenn Schäden auftreten.“ Was die Gefahr des Windbruchs anbelangt, liegt höhere Gewalt vor, bei der auch Dächer abgedeckt werden. Bei solchen Schäden springt eine Elementarversicherung ein.