Am Dienstagvormittag (3.06.) sollte durch einen Gerichtsvollzieher in Regen eine Zwangsräumung durchgeführt werden. Nachdem der Betroffene die Wohnungstüre nicht freiwillig öffnete, wurde sie durch einen Schlüsseldienst aufgesperrt. Als dies der Betroffene bemerkte, öffnete er die Türe mit einem circa 30 Zentimeter langen Messer in der Hand.
Nach gutem Zureden legte der Mann das Messer - das man üblicherwiese für Entastungen verwedet - schließlich weg und wurde letztendlich von der hinzugerufenen Polizei vorläufig festgenommen. Da der Beschuldigte ersten Ermittlungen zufolge nicht in Tötungsabsicht handelte, sondern mit dem Messer in Hand nur seinen Unmut über die Zwangsräumung kundtun und so in seiner Verzweiflung noch versuchen wollte, die Zwangsräumung zu verhindern, wurde dieser nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder entlassen.