Landshut - pol (06.05.2020) Am vergangenen Wochenende führte die Landshuter Polizei sowohl im Stadtgebiet, als auch im Landkreisbereich, aufgrund der bestehenden Ausgangsbeschränkungen, eine Vielzahl von Kontrollen durch. Dabei wurden 71 Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz festgestellt und zur Anzeige gebracht.
Im Zuge dieser Kontrollen waren die Beamten an den verschiedensten Örtlichkeiten präsent. Sei es im Bereich von Sportplätzen, Tankstellen, Grünanlagen sowie der Flutmulde, aber auch Beanstandungen bei Partys in Gärten bzw. Wohnungen.
Am Freitag, gegen 21.30 Uhr, beendete die Polizei im Stadtgebiet den Betrieb in einer Shisha-Bar. Dort hielten sich insgesamt neun Personen auf. Keiner der Personen teilte sich mit einem anderen einen Haushalt bzw. hatte einen notwendigen oder triftigen Grund sich dort aufzuhalten. Der 36-jährige Geschäftsführer war äußerst unkooperativ, auch er wird sich wegen einem Verstoß nach dem Infektionsschutzgesetz zu verantworten haben.
Ein „alter Bekannter“ ging der Polizei am Sonntag, gegen 16 Uhr, ins Netz. Der 27-jährige Landshuter, der bereits in der Vergangenheit mehrfach gegen das Infektionsschutzgesetz und somit gegen die Ausgangsbeschränkungen verstieß, wurde in der Flutmulde mit einer Flasche Wodka bei einem Saufgelage angetroffen. Er befand sich in Begleitung eines ebenfalls 27-jährigen Landshuters. Offensichtlich hatte er die Lektion vom 28. März nicht ernst genommen. Nach mehreren Verstößen nahm ihn an diesem Tag die Polizei in Gewahrsam. Der zuständige Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut bestätigte diesen und schickte den 27-Jährigen bis zum Freitag, 3. April, in die Justizvollzugsanstalt. Die Freiheit wehrte nicht lange, am Sonntag war es dann wieder soweit, der Mann verbringt nun seine Zeit über Ostern erneut in einer JVA. Die zuständige Richterin beim Amtsgericht ordnete den Gewahrsam bis zum 13. April an.
Ein weiterer polizeibekannter, „Wiederholungstäter“, ein 22-jähriger Landshuter, wurde von der Polizei am Sonntag, gegen 20.30 Uhr, bei seinem vierten Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz im Stadtgebiet angetroffen. Er befand sich ohne triftigen Grund mit mehreren Personen aus verschiedenen Haushalten vor einem Anwesen in der Daimlerstraße. Die Polizisten erklärten dem Mann den Gewahrsam und verbrachten ihn in eine Arrestzelle. Am Montag erfolgte die Vorführung beim zuständigen Ermittlungsrichter, dieser bestätigte den Gewahrsam bis zum 13. April. Es erfolgte die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt.