Landshut (8.04.2016) - Seit März geht der Zugang von Asylbewerbern deutlich zurück. Die Regierung von Niederbayern mit Präsident Heinz Grunwald an der Spitze reagiert mit einem strukturierten Abbau von Notunterkünften und geringeren Zuweisungen an die Kreisverwaltungsbehörden auf diese neue Situation.
Derzeit "schließt" die Regierung von Niederbayern in Absprache mit den jeweiligen Landratsämtern und kreisfreien Städten Notunterkünfte. Von 24 Notunterkünften in der Hochphase der Zugänge plant man aktuell nur 6 zu erhalten. Dadurch werden die aktiven Plätze im Rahmen der Erstaufnahme von 6000 auf 3200 Plätze reduziert. Die von der Regierung derzeit nicht benötigten Kapazitäten werden, soweit vor Ort möglich, auf "Stand-By" gesetzt, das heißt in einem Zustand gehalten, in dem sie kurzfristig wieder aktiviert werden können. Die Kreisverwaltungsbehörden nutzen die Unterkünfte teils als dezentrale Unterkünfte weiter, bis "bessere" Unterbringungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen.
Als Notunterkunft geschlossen wurden bereits:
Notunterkünfte Grafenau und Thurmannsbang (Landkreis Freyung-Grafenau)
Notunterkunft Pleinting (Landkreis Passau)
In nächster Zeit werden - anhaltend niedrige Zahlen vorausgesetzt - folgen:
Notunterkunft Stadt Landshut
Notunterkunft Stadt Straubing
Notunterkunft Bogen (Landkreis Straubing-Bogen)
Notunterkunft Eggenfelden (Landkreis Rottal- Inn)
Notunterkunft Landau (Landkreis Dingolfing-Landau)
Notunterkunft Mainburg (Landkreis Kelheim)
Notunterkünfte Ruhmannsfelden, Langdorf, Viechtach (Landkreis Regen)
Notunterkunft Perlesreut (Landkreis Freyung-Grafenau)
Notunterkunft Ergolding (Landkreis Landshut)
Die dort noch untergebrachten Asylbewerber werden in andere Unterkünfte verlegt. Eine Neubelegung durch die Regierung von Niederbayern findet in diesen Unterkünften derzeit nicht mehr statt. Durch diese Maßnahmen sollen die Auslastung der verbliebenen Unterkünfte verstärkt und Kosten reduziert werden.
Auch für sog. Fehlbeleger (anerkannte Asylbewerber, die aus den Unterkünften ausziehen müssten, aber dort noch wohnen, bis sie eine eigene Wohnung gefunden haben) sucht man im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten eine Lösung mit den Verantwortlichen vor Ort. Die Regierung von Niederbayern kann Fehlbeleger nicht in andere Unterkünfte für Asylbewerber verlegen. Für sie greifen - wie bei Obdachlosigkeit jedes anderen Bürgers - die Regelungen des Sicherheitsrechts.
Neben der Schließung von Notunterkünften führt der derzeitige Rückgang der Zahlen auch zu geringeren Zuweisungen an die Kreisverwaltungsbehörden. Statt 300 bis 500 Zuweisungen vor wenigen Wochen noch, die nur durch die hervorragende Arbeit der Kreisverwaltungsbehörden, der Kommunen und der vielen Ehrenamtlichen vor Ort, bewältigt werden konnten, weist die Regierung derzeit nur noch rund 50 Plätze pro Woche zu. Sie kann sich dabei darauf beschränken, nur auf gemeldete freie Plätze zuzuweisen.
Trotz der aktuell niedrigen Zahlen kann man allerdings noch nicht von einer Entwarnung sprechen. Für steigende Zugangszahlen will die Regierung weiter gerüstet sein. Daher werden weiterhin Kapazitäten in den Unterkünften vorgehalten, bzw. "Stand-By" gehalten (siehe Absatz 2). Ferner müssen die Kreisverwaltungsbehörden weiterhin im Rahmen des Notfallplans Einrichtungen zur kurzfristigen Aufnahme von 200 bis 300 Personen bereithalten.