Der Freistaates Bayern gewährt auch im Jahr 2015 wieder Zuwendungen zur Förderung des außerschulischen Sports nach den Sportförderrichtlinien im Rahmen der Vereinspauschale. Die Antragsunterlagen wurden den Vereinen, die im vergangenen Jahr einen Antrag gestellt haben, bereits zugesandt.
Vereine, denen keine Antragsunterlagen zugegangen sind, können diese beim Landratsamt Landshut anfordern oder auf der Internetseite www.landkreis-landshut.de (Landratsamt - Formulare & Merkblätter - Vereinspauschale) abrufen bzw. bearbeiten.
Die Anträge sind bis spätestens 01. März 2015 beim Landratsamt Landshut, 4. Stock, Zimmer 429 (Telefon 0871/408-4158) einzureichen – es handelt sich hierbei um eine Ausschlussfrist. Später eingehende Anträge können keine Berücksichtigung mehr finden, da alle für die Vereinspauschale zur Verfügung stehenden Fördermittel nach Maßgabe der am 1. März vorliegenden Vereinsdaten verteilt werden.