Händler sind beim Thema Geldwäsche zunehmend sensibler - Die Regierungen von Niederbayern und Mittelfranken veröffentlichen ersten gemeinsamen Tätigkeitsbericht: Im vergangenen Jahr haben die beiden Regierungen 532 stichprobenartige Prüfungen durchgeführt, ob Geschäftsleute in ganz Bayern die gesetzlichen Vorschriften des Geldwäschegesetzes eingehalten haben.
Der Schwerpunkt der Prüfungen lag auf dem Güterhandel, da dort Bargeldzahlungen regelmäßig stattfinden. Hauptsächlich wurden der Kfz-Handel, der Edelmetall-, Uhren- und Schmuckhandel, der Handel mit Antiquitäten, Teppichen, Jachten, Freizeitbooten und Zucht- und Rennpferden überprüft.
In einem ersten gemeinsamen Tätigkeitsbericht haben die Regierungen Niederbayern und Mittelfranken die Ergebnisse der Prüfungen aus dem Jahr 2014 zusammengetragen. Die beiden Regierungen sind seit Juli 2013 für ganz Bayern zuständig, die Einhaltung des Geldwäschegesetzes zu überprüfen. Der vollständige Tätigkeitsbericht steht im Internet unter http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/1/sicherheit_ordnung/geldwaeschepraevention/formulare/index.php
Seit dem vergangenen Jahr sind die Verdachtsmeldungen gestiegen, die die betroffenen Branchen selbst machen. Das zeigt, die Sensibilität die Herkunft finanzieller Mittel zu hinterfragen, ist gestiegen.
Die Regierung von Niederbayern wird auch zukünftig über das Thema Geldwäsche aufklären und informieren, damit sich das Risiko für Geldwäscheaktivitäten weiter verringert.